AECO hat seine Aktivität als Energielieferant eingestellt. Unsere Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

Zur Antwort auf Ihre Fragen
FAQ

Ende der Energielieferung durch AECO in Flandern

Aufgrund des Anstiegs der Energiepreise seit Anfang 2021 ist AECO nicht mehr in der Lage, seine Kunden mit Strom und Gas zu versorgen.

Um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden hat AECO beschlossen, die Energielieferung in ganz Belgien einzustellen.

In der wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt wurden AECO im März 2022 die Lizenzen für die Strom- und Gasversorgung entzogen und die Strom- und Gasnetzbetreiber haben demnach die Zugangsverträge von AECO mit Wirkung zum 1. März 2022 gekündigt.

In der flämischen Region hat der Gasnetzverteiler den GAS-Zugangsvertrags für das flämische Verteilernetz mit AECO gekündigt.

Seit dem 1. Januar 2023 hat AECO in Flandern auch keine aktiven Stromverträge mehr.

Wann genau wurde der Zugang für Gas entzogen werden?

Die Kündigung des Zugangs zum Gasnetz für AECO wurde am 18. März 2022 rechtskräftig. Die Gasanschlusspunkte wofür AECO registriert war, wurden zum Verteilernetzbetreiber in seiner Funktion als Notlieferant herübertransferiert mit Wirkung ab 18. März um 6:00 Uhr.

 

Ich bin AECO-Kunde – was bedeutet für mich die Kündigung des Zugangsvertrages?

Ihre Gasbelieferung wird nicht unterbrochen.

Laut gesetzlicher Regelung wird Fluvius ab dem 18.03.2022 vorübergehend Ihr Notlieferant – für Privatkunden für maximal ein Jahr und für Geschäftskunden für maximal 60 Tage.

Schließen Sie schnellstmöglich einen Gasvertrag beim Energielieferanten Ihrer Wahl ab, da der Tarif von Fluvius uninteressanter ist als die meisten üblichen Handelstarife (Mehr Details zum Tarif finden Sie unter www.fluvius.be/tarieven-noodleverancier). Bitte teilen Sie Ihrem neuen Energielieferanten unbedingt mit, dass Sie Kunde von AECO waren und dass Sie Ihren Energievertrag so schnell wie möglich starten lassen möchten.

Schließen Sie vor dem 18. April 2022 einen neuen Vertrag ab und erklärt Ihr neuer Lieferant sich damit einverstanden, Ihren Vertrag am 19.03.2022 zu starten? In diesem Fall erhalten Sie von Fluvius keine Rechnung, sondern direkt von Ihrem neuen Lieferanten.

Auf der Seite vtest.vreg.be können Sie bequem alle Verträge und Preise vergleichen.

 

An welchen Handelslieferanten kann ich mich wenden?

Da der Energiemarkt ein liberalisierter Markt ist, können Sie Ihren Lieferanten frei wählen. Auf der Seite vtest.vreg.be können Sie bequem Verträge und Preise vergleichen. Dies ist der beste Weg, einen Tarif zu finden, der für Sie passt.

 

Werde ich eine Abschlussrechnung von AECO bekommen?

Ja. Nachdem AECO Ihre Zählerstände und Ihren Verbrauch von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt bekommt, wird AECO Ihnen eine Abrechnung für den Verbrauch seit Ihrer letzten periodischen Lesung bis zur jetzigen Lesung ausstellen. Entsprechend Ihrer schon fakturierten Anzahlungen und Ihres errechneten Verbrauchs erhalten Sie entweder eine Endabrechnung oder eine abschließende Gutschrift.

 

Muss ich noch meine Anzahlungsrechnungen und Abschlussrechnungen von AECO bezahlen?

Ja, Sie müssen die Energie bezahlen, die sie genutzt haben. Im Falle einer Nichtzahlung gilt weiterhin das Inkassoverfahren.

 

Werden den Kunden, die zu viel angezahlt haben, die Kosten rückerstattet?

Ja. Ab dem Moment, wo der neue Lieferant Ihr Kundenkonto aktiviert hat, wird AECO den Schlusszählerstand erhalten, eine Abrechnung aufstellen und eine Abschlussrechnung oder eine Abschlussgutschrift ausstellen. Sollte das Kundenkonto ein Saldo zu seinen Gunsten anzeigen, wird AECO dem Kunden das Saldo schnellstmöglich erstatten.

 

Ich habe eine Frage bezüglich einer Rechnung von AECO. An wen kann ich mich wenden?

Fragen bezüglich Ihrer Rechnungen können Sie direkt an AECO (service@aeco.be) richten. Gegebenenfalls müssen Sie sich mit Beschwerden bezüglich Ihrer Rechnung zuerst an AECO wenden. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Beschwerde beim Energie-Ombudman einreichen.

 

Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen, welcher nach dem 18.03.2022 in Kraft tritt.

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren neuen Energielieferanten und bitten Sie ihn, den neuen Energievertrag bereits am 19.03.2022 zu starten.

 

Ich habe einen Vertrag mit AECO abgeschlossen und dieser tritt am oder nach dem 18.03.2022 in Kraft.

Dieser Vertrag wird annulliert und Sie werden bei Ihrem aktuellen Lieferanten bleiben.

 

Ich profitiere aktuell von einem Sozialtarif bei AECO. Kann ich diesen beibehalten?

Ja (unter der Voraussetzung, dass Ihr Anrecht auf den Sozialtarif im März 2022 noch gültig ist), aber die Anwendung des Sozialtarifs wird nicht unmittelbar aktiv; es dauert bis die Angaben zwischen den Behörden und dem Ersatzlieferanten bzw. dem neuen Lieferanten Ihrer Wahl ausgetauscht wurden. Der Sozialtarif wird dann rückwirkend ab dem 18.03.2022 angewandt werden.

 

Ich habe nach dem 18.03.2022 einen neuen Gasvertrag abgeschlossen. Muss ich etwas unternehmen?

In diesem Fall brauchen Sie keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.

 

Sind die Genossenschaften Clean Power Europe SCE und Energie 2030 Gen.m.b.H in diesem Zusammenhang betroffen?

Die Firma Energie 2030 Agence SA, die unter dem Handelsnamen AECO als Strom- und Gaslieferant bisher aktiv war, ist ein unabhängiges Unternehmen. Die Genossenschaften sind also nur indirekt als Partner betroffen von der Einstellung der Aktivitäten. Lediglich die Mitglieder, die auch über einen Energievertrag mit AECO verfügten, müssen einen neuen Energielieferanten suchen. Etwaige Vorteile von denen Mitglieder als Energiekunden von AECO profitieren konnten, sind leider nicht übertragbar auf einen neuen Energievertrag.

 

Wie kann ich aus der Genossenschaft austreten?

Die Aktiengesellschaft Energie 2030 war unter dem Namen AECO als Energielieferant tätig, während die Genossenschaften Energie 2030 und Clean Power Europe SCE als Energieproduzenten aktiv sind, völlig unabhängig in buchhalterischer sowie juristischer Hinsicht.

Ihre Investition in unsere Genossenschaften bleibt ökologisch und finanziell interessant. Sie haben aber das Recht, eine Austritt zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Austrittsabfindung nur erfolgen kann, wenn keine Schulden gegenüber der Genossenschaft oder ihren Partnern bestehen.

Sie können das Austrittsformular bei Ihrer Genossenschaft oder bei AECO beantragen. Bitte senden Sie dann das Formular ausgefüllt und unterzeichnet direkt an die Genossenschaft zur Bearbeitung (für Clean Power Europe SCE an info@cleanpowereurope.eu und für die Genossenschaft Energie 2030 an info@energie2030.com).

 

Hier unsere neuen Öffnungszeiten:

Von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

Wir sind per E-Mail an service@aeco.be erreichbar.

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