AECO hat seine Aktivität als Energielieferant eingestellt. Unsere Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

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FAQ

Ende der Energielieferung durch AECO in der Wallonischen Region

Warum hat AECO seine Aktivität als Strom- und Gaslieferant zum 1. März 2022 eingestellt?

Die Entwicklung des Marktpreises für Energie seit Anfang 2021 sowie die neue Marktlage zwang AECO zu einer sehr kurzfristigen Einstellung der Energielieferungen. Hier eine grobe Darstellung der Situation:

  • Die CREG und Marktexperten verkündeten, dass keine Energiepreissenkung zu erwarten sei vor Sommer 2023.
  • Seit Oktober 2021 wurde aufgrund der hohen Preise die Vorauszahlung des gesamten geschätzten Verbrauchs unserer Kunden von AECO gefordert, wo vorher die Zahlung ca. drei Monate nach der Lieferung stattfand. Es wurden von uns also monatlich immer höhere Vorauszahlungen gefordert, obschon dies für unsere Kunden nicht galt und somit die entsprechenden Einkünfte für uns nicht vorhanden waren.
  • Die im Monat Oktober 2021 vorgeschlagenen Erhöhungen der Anzahlungsbeträge für die variablen Gasverträge wurden in Wallonien weitestgehend von unseren Kunden verweigert.
  • Ebenfalls war im Herbst 2021 infolge der Covid-19-Krise, den Überschwemmungskatastrophen und der neuen Energiekrise ein beachtlicher Anstieg der Zahlungsunfähigkeit der Kunden zu verzeichnen.
  • In Belgien wurde im November und Dezember 2021 eine neue zentralisierte Datenplattform eingeführt, die den gesamten Markt zu regeln hat. Die Marktparteien waren zeitweise komplett vom Markt abgeschnitten und nach der Migration gab es Komplikationen. Daher wurde die Fakturierung über Monate beeinträchtigt und teils ganz blockiert, was sich ebenfalls auf die liquiden Mittel des Unternehmens auswirkte.
  • Nachdem die Genossenschaften seit Oktober 2021 Überbrückungskredite gewährt hatten, konnten dort keine weiteren Kredite mehr beantragt werden, ohne das Kapital der Genossenschaften zu gefährden.
  • Die im Januar 2022 stattfindenden schriftlichen Austausche und Gespräche mit Ministern und Kabinetten brachten keine Lösung.
  • Am 15.02.2022 erhielt AECO die Absage eines ursprünglich zugesagten Bank-Überbrückungskredits, weil im Bankensystem der Energiemarkt bereits auf Rot stand (wegen einigen Bankrottanmeldungen verschiedener Lieferanten) und keine Kredite mehr gewährt wurden.

AECO war demnach in der Pflicht, den Regulator CWaPE hierüber zu informieren.

Seitens der CWaPE wurde infolge einer detaillierten Analyse unserer Akte die Prozedur zum Entzug der Lieferlizenz für Strom und Gas in die Wege geleitet. Gleichzeitig wurden die Zugangsverträge von AECO mit den Netzbetreibern gekündigt, wirksam ab dem 1. März 2022.

Ohne Lizenz und ohne Zugang zum Netz konnte AECO seine Kunden also nicht mehr mit Energie beliefern und die für diesen Fall vorgesehen Prozedur wurde eingeleitet: AECO wurden somit alle Lieferpunkte entzogen.

 

Für AECO-Kunden in der wallonischen Region bedeutete dies folgendes:

Ab dem 1. März 2022 wurden Sie von Ihrem Verteilernetzbetreiber gebeten, einen neuen Strom- und/oder Gasvertrag mit Wirksamkeit ab dem 1. März 2022 abzuschließen.

Für ehemalige AECO-Kunden, die ihrerseits bis zum 25. März 2022 keinen neuen Vertrag abgeschlossen hatten (also innerhalb einer Frist von 25 Kalendertagen ab dem 01.03.2022), wurde der Lieferpunkt (EAN) vom Ersatzlieferanten übernommen und dies rückwirkend ab dem 1. März 2022. Der zuständige Ersatzlieferant wurde dem Kunden vom Netzbetreiber mitgeteilt. Die Strom- und Gasversorgung wurde demnach zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Für Kunden mit einem Zähler des Typs MMR (monatlich gelesen) oder des Typs AMR (ferngelesen pro Viertelstunde), fand das Prinzip der Ersatzlieferung keine Anwendung. Um also eine Unterbrechung der Stromversorgung zu vermeiden, mussten diese Kunden unbedingt innerhalb von 25 Kalendertagen rückwirkend ab dem 01.03.2022 einen neuen Vertrag abschließen.

 

Wer ist der Ersatzlieferant in der wallonischen Region?

Wer am 25. März keinen neuen Vertrag wirksam zum 1. März abgeschlossen hatte, wurde vom Netzbetreiber an den Ersatzlieferanten übertragen, rückwirkend ab dem 1. März. Dieser Ersatzlieferant blieb/bleibt der Lieferant solange der Kunde keine neue Wahl trifft.

Die Ersatzlieferanten in der Wallonischen Region sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Engie Electrabel und Luminus, je nach Verteilernetzbetreiber (Achtung, dieser kann unterschiedlich sein für Strom und für Gas).

 

Erstellt AECO eine Abschlussrechnung für den Verbrauch bis zum 28.02.2022?

Ja. Nachdem AECO die geschätzten oder gelesenen Zählerstände vom Netzbetreiber erhalten hat, sendet AECO eine Abrechnung für den Verbrauch seit der letzten periodischen Zählerlesung bis zum 28. Februar einbegriffen. Entsprechend aller bereits fakturierten Anzahlungen in dieser Verbrauchsperiode und Ihres errechneten Verbrauchs ist Ihre Endabrechnung entweder eine Rechnung oder eine Gutschrift.

Gutschriften werden Ihnen auf das Konto überwiesen, das in unserem System bekannt ist. Falls uns keine Kontonummer mitgeteilt wurde, sollten Sie uns diese schnellstmöglich mitteilen, damit wir die Zahlung ausführen können.

Rechnungen müssen bis zum Verfallsdatum beglichen sein, um ein Inkassoverfahren zu vermeiden.

Ihr Energieverbrauch bis zum 28.02.2022 ist zu zahlen.

 

Ich habe eine Frage bezüglich einer Rechnung von AECO. An wen kann ich mich wenden?

Fragen bezüglich Ihrer AECO-Rechnungen können Sie direkt an AECO richten: service@aeco.be. Gegebenenfalls müssen Sie sich mit Beschwerden bezüglich Ihrer Rechnung zuerst an AECO wenden.

 

Ich bin Prosumer und habe einen zurückdrehenden Zähler. Welche Auswirkung hat die Beendigung meines Kundenkontos bei AECO?

Sie können beantragen, dass die Zählerstände zum 1. März 2022 nicht beachtet werden bei der Berechnung des Verbrauchs und dass diese Berechnung auf die nächstfolgende periodische Zählerlesung verschoben wird. Diese Anfrage muss von Ihnen persönlich beim Netzbetreiber eingereicht werden. AECO hat seinen ehemaligen Prosumer-Kunden ein entsprechendes Formular zu verfügen gestellt, damit Sie problemlos den Antrag stellen können. Sollte der Netzbetreiber nicht auf Ihre Anfrage reagieren, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihres ausgefüllten Antrags zuzusenden an service@aeco.be, damit wir in Ihrem Namen reklamieren können.

 

Werden Ihre Anteile bei der Genossenschaft bei einem Energievertragsende automatisch ausgezahlt?

Die Firma Energie 2030 Agence SA, die unter dem Handelsnamen AECO als Strom- und Gaslieferant bisher aktiv war, ist ein unabhängiges Unternehmen. Die Genossenschaften sind also nur indirekt als Partner betroffen von der Einstellung der Aktivitäten. Ihre Investition in unsere Genossenschaft bleibt demnach eine ökologisch und finanziell interessante Geldanlage.

Lediglich die Mitglieder, die auch über einen Energievertrag mit AECO verfügten, mussten einen neuen Energielieferanten suchen. Etwaige Vorteile von denen Mitglieder als Energiekunden von AECO profitieren konnten, sind leider nicht übertragbar auf einen neuen Energievertrag.

Eine Mitgliedschaft bei den Genossenschaften und somit auch ein Bei- oder Austritt unterliegen den Bestimmungen der Satzungen der jeweiligen Genossenschaft sowie des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen.

Ein Austritt erfolgt also nicht automatisch, wenn ein Energievertrag endet. Sollten Sie einen Austritt wünschen, können Sie die genauen Formalitäten bei der jeweiligen Genossenschaft anfragen.

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