AECO stellt seine Aktivitäten als Energielieferant ein. Unsere neuen Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

Zur Antwort auf Ihre Fragen
FAQ

In welchen Situationen muss ein Energieübernahmedokument ausgefüllt werden?

Das Energieübernahmedokument hält Zählerstände verbindlich fest und muss ausgefüllt werden

  • bei einem Umzug,
  • beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses,
  • bei der Trennung einer Ehe oder von zusammenlebenden Partnern,
  • im Todesfall des Vertragspartners.

Es ist ein belgienweit von allen Energieanbietern anerkanntes Dokument.

Energieübernahmedokumente zum Herunterladen:

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