Das Energieübernahmedokument hält Zählerstände verbindlich fest und muss ausgefüllt werden
- bei einem Umzug,
- beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses,
- bei der Trennung einer Ehe oder von zusammenlebenden Partnern,
- im Todesfall des Vertragspartners.
Es ist ein belgienweit von allen Energieanbietern anerkanntes Dokument.