AECO erhält vom Netzbetreiber Ihre Indexstände innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der Lesung und sendet Ihnen anschließend auf dieser Basis Ihre Abrechnung.
Haben Sie einen jährlich gelesenen Zähler, wird Ihr Netzbetreiber immer jährlich nach der gleichen Periode eine Lesung vornehmen.
- Entweder kommt ein Mitarbeiter des Netzbetreibers persönlich vorbei für die Lesung
- oder Sie erhalten eine Karte, die ausgefüllt innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden muss. Manchmal kann man auch die Zählerstände auf der Webseite oder telefonisch mitteilen.
Es ist wichtig, die Zählerstände zeitig einzureichen, sonst wird der Verbrauch vom Netzbetreiber geschätzt.
Dies kann aber langfristig sehr nachteilig für Sie sein: An dem Tag, an dem die Lesung ihres Zählers und damit die Ermittlung Ihres reellen Verbrauchs stattfindet, kann es zu einer sehr hohen Abrechnung kommen.
Auf Ihrer Rechnung können Sie Ihre Zählerstände auf der ersten Seite abgebildet sehen und es wird angezeigt, ob es sich um einen gelesenen oder einen geschätzten Zählerstand handelt. Auch der Verbrauch wird angegeben, der als Basis für die Abrechnung dient.
Sollten Sie Zählerstände beanstanden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrem Netzbetreiber auf.