Der Sozialtarif für Strom und/oder Erdgas wird Ihnen in den meisten Fällen automatisch vom FÖD Wirtschaft gewährt.
Dreimonatlich übermittelt die Behörde dem Energieanbieter die Liste der Personen, die Anrecht auf den Sozialtarif haben (föderaler Sozialtarif). Wir passen Ihren Tarif entsprechend an und Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen.
Dennoch wird Ihnen in bestimmten Fällen der Sozialtarif nicht automatisch gewährt. Folgende Sozialeinrichtungen können Ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen, die Sie Ihrem uns übermitteln müssen:
- das ÖSHZ Ihrer Gemeinde,
- das FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung,
- Agentschap Zorg en Gezondheid („Zorgkas”, nur in Flandern),
- das föderale Pensionsamt,
- IRISCARE,
- AVIQ.
Papierbescheinigungen gelten nur für das angegebene Referenzjahr und müssen jährlich erneuert und eingereicht werden.
Falls der Sozialtarif automatisch zuerkannt wurde, wird dieser auch automatisch beendet, sollten Sie Ihr Anrecht verlieren.