Wenn Sie einen jährlich gelesenen Zähler haben, wird Ihr Netzbetreiber immer jährlich nach der gleichen Periode eine Lesung vornehmen.
- Entweder kommt ein Mitarbeiter des Netzbetreibers persönlich vorbei für die Lesung
- Oder Sie erhalten eine Karte, die ausgefüllt innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden muss. Manchmal kann man auch die Zählerstände direkt auf der Webseite oder telefonisch mitteilen.
Es ist wichtig, die Zählerstände zeitig einzureichen, sonst wird der Verbrauch vom Netzbetreiber geschätzt.
Dies kann aber langfristig sehr nachteilig für Sie sein: An dem Tag, an dem die Lesung Ihres Zählers und damit die Ermittlung Ihres Verbrauchs stattfindet, kann es zu einer sehr hohen Abrechnung kommen.
Sollten Sie Zählerstände beanstanden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrem Netzbetreiber auf.
Der Zeitpunkt der Zählerlesungen ist je nach Region unterschiedlich. Bei Ihrem Netzbetreiber erfahren Sie mehr über den Termin.