Erstmal möchten wir unser herzliches Beileid ausdrücken.
Ihr Energievertrag lief auf dem Namen Ihres verstorbenen Lebensgefährten, eines Mitbewohners oder eines Bekannten und Sie regeln die Angelegenheiten?
In erster Linie muss die Akte des Verstorbenen geschlossen werden. Für die Anpassung des Vertrags benötigen wir die Zählerstände und die Kundennummer des Verstorbenen. Hierzu füllen Sie bitte das offizielle Energieübernahmedokument aus: Unter der Rubrik „Angaben zum ausziehenden Energiekunden“ notieren Sie bitte alle Angaben des verstorbenen Vertragspartners von AECO.
- Falls Sie oder ein Dritter den Anschluss übernehmen, werden Ihre oder seine Angaben unter der Rubrik „Angaben zum neuen Energiekunden“ mitgeteilt. Es handelt sich hier um ein offizielles Dokument mit juristischem Wert. Senden Sie das unterzeichnete Dokument eingescannt per E-Mail an service@aeco.be oder per Post an AECO, Breite Wege 1, 4730 Raeren.
- Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt KEINE Abschlussrechnung wünschen, übertragen wir den Vertrag auf Ihren Namen. Als Partner oder Mitbewohner, können Sie den Vertrag einfach zu den bestehenden Konditionen weiterführen. Sollte es sich um ein Produkt handeln, das besondere Vorteile für Mitglieder der Genossenschaften Clean Power Europe SCE und Energie 2030 sowie für Aktionäre von Energie 2030 Agence SA vorsieht, werden Sie leider nicht mehr in den Genuss dieser Vorteile kommen können, falls Sie nicht selbst Anteilseigner oder Aktionär sind. Es könnte dann von Vorteil sein, das Produkt zu ändern. Hier berät der Kundendienst Sie gerne! Informationen finden Sie auch auf der Webseite unter „Jetzt Kunde werden“.
- Übernimmt ein Dritter den Anschluss und Sie benötigen EINE Abschlussrechnung, dann muss dieser zusätzlich zum Energieübernahmedokument einen neuen Energievertrag ausfüllen. Dies geht in wenigen Schritten online oder in Papierform. Alle offenen Rechnungen (Anzahlungen, Abrechnungen) inklusive der Abschlussrechnung müssen bezahlt werden.
- Falls der Anschluss geschlossen werden muss, kontaktieren Sie bitte direkt den Netzbetreiber, um einen Termin zu vereinbaren. Der Netzbetreiber informiert AECO über die Schließung des Zählers und teilt uns die Zählerstände mit. AECO erstellt auf Basis des mitgeteilten Verbrauchs die Abschlussrechnung. Alle Rechnungen über die bis zur Schließung verbrauchte Energie sind zu begleichen.