Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Der Umzugsratgeber von AECO
Bei einem Umzug ist eine gute Organisation essenziell. Mit der Umzugscheckliste möchte AECO Ihnen helfen, den Überblick zu behalten. Wir wünschen Ihnen einen stressfreien Umzug und viel Erfolg in den neuen Geschäftsräumen.
Häufige Fragen zum Thema Umzug oder Anbieterwechsel schnell und einfach erklärt.
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Innerhalb welcher Frist muss ich meinen Umzug melden?
Bitte teilen Sie uns einen Umzug so früh wie möglich mit, spätestens aber 30 Tage nach dem Umzugsdatum.
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Muss ich bei meinem früheren Anbieter den Energievertrag kündigen?
Sie können jederzeit Ihren Energievertrag kündigen, müssen aber eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Nur bei einem Umzug brauchen Sie diese Frist von einem Monat nicht einzuhalten.
Füllen Sie das offizielle Energieübernahmedokument aus, dann ist der Tag der Übergabe (wie auf dem Dokument angegeben) das Enddatum Ihres Vertrags. Die Energie, die bis zum Enddatum an Ihrer alten Adresse verbraucht wurde, wird vom ehemaligen Energielieferanten noch in Rechnung gestellt und muss bezahlt werden.
Wenn Sie bei AECO Kunde werden, brauchen Sie Ihren laufenden Vertrag bei Ihrem früheren Anbieter nicht zu kündigen. AECO kümmert sich um diese Formalien in Ihrem Namen. Sie kümmern sich um Ihren Umzug.
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Was ist ein Energieübernahmedokument?
Es handelt sich um ein belgienweit anerkanntes offizielles Dokument und muss ausgefüllt werden, um Zählerstände verbindlich festzuhalten
- bei einem Umzug,
- beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses,
- bei der Trennung einer Ehe oder von zusammenlebenden Partnern,
- im Todesfall.
Das Energieübernahmedokument hat einen juristischen Wert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, immer eine Kopie aufzubewahren, falls es im Nachhinein Diskussionen über Zählerstände geben sollte.
Bei einem Umzug wird das Energieübernahmedokument vierfach ausgefüllt:
- Zwei Exemplare für die Wohnung, die Sie verlassen: ein Exemplar für Sie und eins für den neuen Bewohner
- Zwei Exemplare für die Wohnung, in der Sie einziehen: ein Exemplar für Sie und eins für den vorigen Bewohner
Gibt es noch keinen Vor- oder Nachmieter, muss der Besitzer das Dokument gegenzeichnen.
Alle belgischen Energieanbieter erkennen dieses Dokument an.
Energieübernahmedokumente zum Herunterladen:
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Wie kann ich einen geschlossenen Zähler erneut öffnen?
Wenn Sie mit uns einen Energievertrag abschließen, haben Sie die Möglichkeit im Online-Vertrag oder auf dem Papier-Vertragsformular die Option anzukreuzen „Der Zähler ist geschlossen“.
Diese Information ist für uns wichtig, damit wir die angemessene Prozedur in die Wege leiten. Hierfür benötigen wir den EAN-Code des Anschlusses. Den können Sie direkt beim Verteilernetzbetreiber anfragen, bzw. vom Vormieter oder Besitzer erhalten. Der Code besteht aus 18 Ziffern, die mit 54 beginnen.
Sobald AECO Ihren Vertrag bestätigt hat, können Sie mit dem Verteilernetzbetreiber einen Termin vereinbaren für die Öffnung des Zählers. Der Verteilernetzbetreiber informiert AECO anschließend und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Wir starten sofort mit der Energielieferung.
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Wie kann ich einen Neuanschluss beantragen?
Beantragen Sie Ihren Anschluss zeitig, denn die Einrichtung komplexerer Anschlüsse kann bis zu 30 Werktage dauern. Sie müssen den Beweis der technischen Kontrolle Ihrer Installation vorlegen können.
Kontaktieren Sie Ihren Verteilernetzbetreiber und beantragen Sie die Installation eines neuen Zählers. Der Verteilernetzbetreiber sendet Ihnen dann Ihren EAN-Code (18 Ziffern, die mit 54 beginnen), der zur Identifikation Ihres Zählers dient.
Sie benötigen einen Energieliefervertrag mit einem Anbieter, bevor der Zähler vom Netzbetreiber geöffnet wird. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl eines passenden Produktes.
Sie können den Vertrag online abschließen oder mit dem AECO-Kundenservice Kontakt aufnehmen per E-Mail an sales@aeco.be oder telefonisch unter der Nummer 087 63 24 44. Wenn Sie lieber einen Vertrag in Papierform ausfüllen, senden Sie diesen unterschrieben an AECO, Breite Wege 1, 4730 Raeren.
Bitte teilen Sie uns mit, dass der Zähler nicht offen ist. Im Online-Vertrag kreuzen Sie entsprechend das Feld an.
Sobald AECO Ihren Vertrag gestartet hat und Sie die Bestätigung erhalten haben, können Sie mit dem Verteilernetzbetreiber einen Termin vereinbaren für die Öffnung des Zählers. Der Verteilernetzbetreiber informiert AECO anschließend und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Wir starten sofort mit der Energielieferung.
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Wie kann ich meinen Energievertrag beenden?
Wir bedauern es sehr, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Energievertrag bei AECO zu kündigen.
Aber auch hier hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Es hilft uns sehr, wenn Sie uns den Grund Ihrer Kündigung mitteilen.
Sie ziehen um?
Bitte nutzen Sie das Energieübernahmedokument und reichen Sie es schnellstmöglich ein. Lesen Sie mehr auf unserer Seite, bezüglich eines Umzugs.
Sie möchten einen Zähler schließen?
Kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber und vereinbaren Sie einen Termin für die Zählerschließung. AECO erhält dann automatisch vom Netzbetreiber alle Angaben für die Abschlussrechnung. Alle offenen Rechnungen (Anzahlungen, Abrechnungen) inklusive der Abschlussrechnung müssen bezahlt werden.
Sie haben einen günstigeren Tarif gefunden?
Vor einem Wechsel, bitten wir Sie, erst zu prüfen, ob Ihnen nicht bei AECO ein aktuelles Angebot zusagt und wir vielleicht einfach nur Ihr Produkt anpassen müssen, damit Sie uns als Kunde erhalten bleiben und Sie wieder zufrieden sind mit AECO als Ihr Energielieferant. Der Kundenservice hilft Ihnen dabei.
Bitte prüfen Sie beim Angebot des Konkurrenten die besonderen Bedingungen und das Kleingedruckte. Manche Angebote sind nur im ersten Jahr attraktiv oder haben versteckte Konditionen, die nicht auf den ersten Blick ins Auge fallen. Es ist also interessant zu prüfen, ob die Tarife, die bei einer Erneuerung gelten, höher sind als die für Neukunden.
Falls Sie einen Wechsel anstreben, weil Sie auf einem Vergleichsportal ein günstigeres Angebot gefunden haben, empfehlen wir, erst die offiziellen regionalen Vergleichsportale zu besuchen und dort zu prüfen, ob der Vergleich korrekt ist. Nur die offiziellen Vergleichsportale sind verlässlich:
- In der Wallonischen Region: compacwape.be
- In der Flämischen Region: vtest.be
- In der Region Brüssel-Hauptstadt: brusim.be
Außerdem ist nicht jeder „Grünstromvertrag“ grün. Jeder Anbieter ist verpflichtet, auf der Tarifkarte seinen „Fuelmix“ zu veröffentlichen, d.h. die Zusammensetzung der Energie, die er liefert. Nur wenn der Fuelmix angibt, dass die Energie zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammt, ist die nachhaltige Energielieferung gewährleistet. Wenn Sie also hierauf Wert legen, können Sie auf diese Weise analysieren, wie „grün“ die Energie wirklich ist, die Sie bezahlen.
Sollten Sie trotz alledem den Anbieter wechseln, wünschen wir Ihnen viel Glück für die Zukunft und hoffen, Sie in Zukunft eventuell als Kunde wiedergewinnen zu können.