
Was muss ich tun?
Nehmen Sie Ihre letzte Energierechnung zur Hand, denn wir benötigen Ihre Kundennummer. Außerdem fragen Sie den Besitzer oder Vormieter Ihrer zukünftigen Adresse nach der genauen Adresse des Anschlusses, die Zählernummer und den EAN-Code (18 Ziffern beginnend mit 54). Mithilfe dieser Angaben kann es losgehen!

Schritt 1: Informieren Sie uns
Teilen Sie uns so früh wie möglich Ihre Angaben zum neuen Firmensitz mit: die neue Lieferadresse, den EAN-Code, die Zählernummer, das gewünschte Startdatum für die Energielieferung, sowie Ihre Kundennummer (diese finden Sie auf Ihrer Rechnung). Die äußerste Frist für die Meldung ist 30 Tage nach Umzugsdatum.
Schritt 2: Wählen Sie Ihr Produkt
- Sie können Ihren bestehenden Vertrag an Ihrer neuen Adresse einfach beibehalten.
- Alternativ wählen Sie ein neues Produkt, ganz nach Ihrem Geschmack. In diesem Fall füllen Sie unseren Online-Vertrag aus. Vermerken Sie bitte Ihre Kundennummer.
Schritt 3: Sichern Sie sich ab mit einer korrekten Übergabe
Ab wann endet mein Energievertrag an der alten Adresse und wann beginnt der Vertrag am neuen Firmensitz?
Die Zählerstände bei der Übergabe bzw. Übernahme sind ausschlaggebend. Vereinbaren Sie deshalb ein Treffen mit Ihrem Nachmieter oder dem Besitzer an der alten Adresse und füllen Sie gemeinsam das offizielle Energieübernahmedokument aus, das von beiden Parteien unterzeichnet und den Energielieferanten beider Parteien übermittelt wird. Auf Basis der Zählerstände erfolgt Ihre Abschlussrechnung.
An Ihrer neuen Adresse müssen Sie ebenfalls ein Treffen zur Übernahme mit dem Vermieter oder Ihrem Vorgänger vereinbaren, um den Zählerstand schriftlich zu bestätigen. Von da an geht der Verbrauch nämlich auf Ihre Kosten. Auch hier erhalten die Energielieferanten beider Parteien eine Kopie des Dokumentes.
Schritt 4: Packen Sie Ihre Kartons
Die Energielieferung an Ihrem alten Firmensitz wird beendet, sodass Sie eine korrekte Abrechnung erhalten. Für den Start der Energieversorgung an Ihrer neuen Adresse unternimmt AECO alle notwendigen Schritte für Sie.
Achtung: Wenn es an Ihrem alten Firmensitz nicht sofort einen Nachmieter gibt, füllen Sie bitte das Energieübernahmedokument mit dem Besitzer aus. Er muss dann zwischenzeitlich bei seinem Energielieferanten einen Vertrag für diesen Anschluss abschließen. Um spätere Diskussionen wegen des Verbrauchs nach Ihrem Auszug zu vermeiden, ist es in Ihrem Interesse, auf eine korrekte Abwicklung zu bestehen.
Energieübernahmedokument zum Herunterladen
Das Energieübernahmedokument ist ein belgienweit anerkanntes offizielles Dokument und muss ausgefüllt werden, um Zählerstände verbindlich festzuhalten
- bei einem Umzug,
- beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung oder Geschäftsfläche,
- beim Wechsel von einem Privatvertrag nach einem Geschäftsvertrag oder umgekehrt,
- im Todesfall des Vertragspartners.
Für Besitzer einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Anlage zur Erzeugung von regenerativer Energie gibt es ein extra Dokument.
Energieübernahmedokument für Kunden mit einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie
Wozu ein Energieübernahmedokument ausfüllen?
Das Energieübernahmedokument hat einen juristischen Wert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, immer eine Kopie aufzubewahren, falls es im Nachhinein Diskussionen über Zählerstände geben sollte.
Bei einem Umzug wird das Energieübernahmedokument vierfach ausgefüllt:
- Zwei Exemplare für die ehemalige Firmenadresse: ein Exemplar für Sie und eins für den neuen Mieter
- Zwei Exemplare für Ihre neue Firmenadresse: ein Exemplar für Sie und eins für den vorigen Mieter
Sollte kein Vor- oder Nachmieter bekannt sein, muss der Besitzer der Geschäftsräume das Dokument ausfüllen und unterzeichnen.
Alle belgischen Energieanbieter erkennen dieses Dokument an.
Häufige Fragen zum Thema Umzug schnell und einfach erklärt.
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Innerhalb welcher Frist muss ich meinen Umzug melden?
Bitte teilen Sie uns einen Umzug so früh wie möglich mit, spätestens aber 30 Tage nach dem Umzugsdatum.
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Kann ein Vertrag für Privatkunden in einen Geschäftskundenvertrag umgewandelt werden oder umgekehrt?
Die Belgische Gesetzgebung für Energieverträge von Privatkunden weicht in vielen Punkten ab von der Gesetzgebung für professionelle Kunden. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AECO sind unterschiedlich für diese beiden Kundenkategorien. Es ist demnach unmöglich einfach den Kundenstatus abzuändern und den laufenden Vertrag weiterlaufen zu lassen.
Aus diesen Gründen müssen Sie somit leider einen neuen Vertrag unterzeichnen und den alten Vertrag kündigen. Da Sie schon Kunde bei uns sind, können Sie einfach einen Vertrag online ausfüllen und uns per E-Mail das ausgefüllte Energieübernahmedokument zusenden mit dem Hinweis, dass es sich um einen Wechsel Ihres Kundenstatus handelt.
Auf dem Energieübernahmedokument, notieren Sie bitte Ihre Kundennummer unter der Rubrik „Angaben zum ausziehenden Energiekunden“, da wir über alle Angaben verfügen. Unter der Rubrik „Angaben zum neuen Energiekunden“ tragen Sie bitte alle Daten zu Ihrem neuen Kundenstatus ein. Beim Energieübernahmedokument handelt es sich um ein offizielles Dokument mit juristischem Wert. Bitte unterzeichnen Sie das Dokument und senden Sie es per E-Mail an service@aeco.be oder per Post an AECO, Breite Wege 1, 4730 Raeren.
Sie können sich über die aktuellen Angebote auf unserer Webseite informieren: für Privatkunden sowie für Geschäftskunden.
Es wird eine Abschlussrechnung erstellt auf Basis des Energieverbrauchs, der ermittelt wird anhand der von Ihnen mitgeteilten Zählerstände. Alle Rechnungen, die die Periode vor dem Wechsel betreffen, werden mit den „alten“ Daten fakturiert und sind zu zahlen. Alle Rechnungen bezüglich des Verbrauchs und/oder der Einspeisung nach dem Wechsel werden unter Ihrem neuen geänderten Kundenstatus fakturiert.
Energieübernahmedokumente zum Herunterladen:
Energieübernahmedokument für Kunden mit einer Anlage zur Erzeugung von regenerativer Energie
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Wie kann ich einen geschlossenen Zähler erneut öffnen?
Wenn Sie mit uns einen Energievertrag abschließen, haben Sie die Möglichkeit im Online-Vertrag oder auf dem Papier-Vertragsformular die Option anzukreuzen „Der Zähler ist geschlossen“.
Diese Information ist für uns wichtig, damit wir die angemessene Prozedur in die Wege leiten. Hierfür benötigen wir den EAN-Code des Anschlusses. Den können Sie direkt beim Verteilernetzbetreiber anfragen, bzw. vom Vormieter oder Besitzer erhalten. Der Code besteht aus 18 Ziffern, die mit 54 beginnen.
Sobald AECO Ihren Vertrag bestätigt hat, können Sie mit dem Verteilernetzbetreiber einen Termin vereinbaren für die Öffnung des Zählers. Der Verteilernetzbetreiber informiert AECO anschließend und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Wir starten sofort mit der Energielieferung.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!