AECO stellt seine Aktivitäten als Energielieferant ein. Unsere neuen Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

Zur Antwort auf Ihre Fragen
Energie für bestehende Kunden

Ich bin AECO-Kunde und ändere meinen Wohnsitz.

Als Kunde haben Sie bei uns die Wahl: Sie können ganz einfach Ihren bestehenden Strom- und Gasvertrag mitnehmen oder Sie entscheiden sich für einen adäquateren Tarif, der eher den neuen Lebensbedingungen entspricht. Melden Sie den Umzug frühzeitig, dann sind Strom und Gas zu Ihrem Wunschtermin am neuen Wohnsitz verfügbar. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach Ihr Energieumzug funktioniert.

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Was muss ich tun?

Nehmen Sie Ihre letzte Energierechnung zur Hand, denn wir benötigen Ihre Kundennummer. Außerdem fragen Sie den Besitzer oder Vormieter Ihrer zukünftigen Adresse nach der genauen Adresse des Anschlusses, die Zählernummer und den EAN-Code (18 Ziffern beginnend mit 54). Mithilfe dieser Angaben kann es los gehen!

Ihr Energieumzug in nur 4 Schritten
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Schritt 1: Informieren Sie uns

Teilen Sie uns so früh wie möglich Ihre Angaben zum neuen Wohnsitz mit: die neue Lieferadresse, den EAN-Code, die Zählernummer, das gewünschte Startdatum für die Energielieferung, sowie Ihre Kundennummer (diese finden Sie auf Ihrer Rechnung). Die äußerste Frist für die Meldung ist 30 Tage nach Umzugsdatum.

Schritt 2: Wählen Sie Ihr Produkt

  • Sie können Ihren bestehenden Vertrag an Ihrer neuen Adresse einfach beibehalten.
  • Alternativ wählen Sie ein neues Produkt, ganz nach Ihrem Geschmack. In diesem Fall füllen Sie unseren Online-Vertrag aus. Vermerken Sie bitte Ihre Kundennummer.

Schritt 3: Sichern Sie sich ab mit einer korrekten Übergabe

Ab wann endet mein Energievertrag an der alten Adresse und wann beginnt der Vertrag am neuen Wohnsitz?

Die Zählerstände bei der Übergabe bzw. Übernahme sind ausschlaggebend. Vereinbaren Sie deshalb ein Treffen mit Ihrem Nachmieter oder dem Besitzer an der alten Adresse und füllen Sie gemeinsam das offizielle Energieübernahmedokument aus, das von beiden Parteien unterzeichnet und den Energielieferanten beider Parteien übermittelt wird. Auf Basis der Zählerstände erfolgt Ihre Abschlussrechnung.

An Ihrer neuen Adresse müssen Sie ebenfalls ein Treffen zur Übernahme mit dem Vermieter oder Ihrem Vorgänger vereinbaren, um den Zählerstand schriftlich zu bestätigen. Von da an geht der Verbrauch nämlich auf Ihre Kosten. Auch hier erhalten die Energielieferanten beider Parteien eine Kopie des Dokumentes.

Schritt 4: Packen Sie Ihre Kartons

Die Energielieferung an Ihrem alten Wohnsitz wird beendet, sodass Sie eine korrekte Abrechnung erhalten. Für den Start der Energieversorgung an Ihrer neuen Adresse unternimmt AECO alle notwendigen Schritte für Sie.

Achtung: Wenn es an Ihrem alten Wohnsitz nicht sofort einen Nachmieter gibt, füllen Sie bitte das Energieübernahmedokument mit dem Besitzer aus. Er muss dann zwischenzeitlich bei seinem Energielieferanten einen Vertrag für diesen Anschluss abschließen. Um spätere Diskussionen wegen des Verbrauchs nach Ihrem Auszug zu vermeiden, ist es in Ihrem Interesse, auf eine korrekte Abwicklung zu bestehen.

Energieübernahmedokument zum Herunterladen

Das Energieübernahmedokument ist ein belgienweit anerkanntes offizielles Dokument und muss ausgefüllt werden, um Zählerstände verbindlich festzuhalten

  • bei einem Umzug,
  • beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung,
  • bei der Trennung einer Ehe oder von zusammenlebenden Partnern,
  • im Todesfall des Vertragspartners.

Für Besitzer einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Anlage zur Erzeugung von regenerativer Energie gibt es ein extra Dokument.

Hiernach finden Sie die beiden Links, worüber Sie das für Sie zutreffende Dokument herunterladen können:

Energieübernahmedokument

Energieübernahmedokument für Kunden mit einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie

Wozu ein Energieübernahmedokument ausfüllen?

Das Energieübernahmedokument hat einen juristischen Wert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, immer eine Kopie aufzubewahren, falls es im Nachhinein Diskussionen über Zählerstände geben sollte.

Bei einem Umzug wird das Energieübernahmedokument vierfach ausgefüllt:

  • Zwei Exemplare für die Wohnung, die Sie verlassen: ein Exemplar für Sie und eins für den neuen Bewohner
  • Zwei Exemplare für die Wohnung, in die Sie einziehen: ein Exemplar für Sie und eins für den vorigen Bewohner

Sollte kein Vor- oder Nachmieter bekannt sein, muss der Besitzer das Dokument ausfüllen und unterzeichnen.

Alle belgischen Energieanbieter erkennen dieses Dokument an.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Umzug schnell und einfach erklärt.

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Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

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