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Prosumertarif in Wallonien in Kraft

1.10.2020
  • Allgemeines
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Seit dem 1. Oktober 2020, Datum des Inkrafttretens des Dekrets, wird der Prosumertarif dem Kunden über die Stromabrechnung seines Stromlieferanten fakturiert.

Berechnung des Prosumertarifs

Per Definition sind Prosumer gleichzeitig Stromerzeuger und Verbraucher, wie beispielsweise Inhaber einer Fotovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und KWK-Anlage. Der Prosumertarif ist ein jährlicher Beitrag, den Prosumer zahlen müssen.

Es gibt zwei Berechnungsmethoden:

  • Sie haben einen elektromechanischen Zähler: Der Prosumertarif ist ein von der CWaPE festgelegter kapazitätsgebundener Tarif (ausgedrückt in EUR/kWe), der sich auf die von der Produktionsanlage erzeugbare Nettostromleistung bezieht. Im Allgemeinen geht die CWaPE davon aus, dass 37,76 % der erzeugten Energie unmittelbar von Ihrem Haushalt verbraucht wird. Ihr restlicher Verbrauch, also 62,24 %, wird zu einem anderen Zeitpunkt aus dem Verteilernetz bezogen. Der Prosumertarif wird auf Basis dieser Energieabnahme berechnet.
  • Sie haben einen intelligenten Zähler mit Zweirichtungsfunktion: Einspeisung und Abnahme von Energie werden separat berechnet. Der Betrag wird auf Basis der effektiv vom Verteilernetz abgenommenen Brutto-kWh berechnet.
    Falls dieser Betrag den weiter oben erläuterten kapazitätsgebundenen Tarif übersteigt, wird Letzterer angewandt.

Es wird also immer der für den Kunden günstigste Tarif angewandt.

Die CWaPE hat ein Video veröffentlicht, um den Prosumertarif näher zu erklären (nur in Französisch verfügbar):

Berechnen Sie den für Sie günstigsten Prosumertarif

Nutzen Sie den Tarifsimulator der CWaPE, um Ihren Prosumertarif zu berechnen.

 

Film auf YouTube von der CWaPE über den Prosumententarif: https://youtu.be/uplqYPp4V08

Einführung einer Prämie

Die Wallonische Region gewährt allen Privatkunden eine Prämie, die über eine dezentrale Stromerzeugungsanlage mit einer Höchstleistung von 10 kVA verfügen und kein Anrecht auf den Status des geschützten Kunden haben.

2020-2021: Ausgleich des Prosumertarifs zu 100%

Während dieser beiden Jahre wird der Prosumertarif an Inhaber von Fotovoltaikanlagen fakturiert. Eine jährliche Prämie, die der Netzbetreiber auszahlen wird, erstattet Privatkunden zu 100% die Kosten dieses Tarifs.

2022-2023: Ausgleich des Prosumertarifs zu 54,27%

Während dieser beiden Jahre wird der Prosumertarif zu 54.27% kompensiert. Dieser Ausgleich wird ebenfalls in Form einer Prämie erfolgen, die der Netzbetreiber einmal im Jahr auszahlt. 45.73% der Kosten bleiben zu Lasten des Prosumers.

Ab 2024: Tarif zu 100% zu Lasten des Prosumers

Ab dem 1. Januar 2024 ist der jährliche Pauschalbeitrag vollständig zu Lasten des Prosumers.

Kostenlose Installation eines Zweirichtungszählers

Das wallonische Parlament hat ebenfalls beschlossen, Prosumern eine kostenlose Installation eines Zweirichtungszählers zu Lasten der Wallonischen Region anzubieten, soweit die öffentlichen Kredite für die Erstattung dieser Forderungen reichen.

Der Vorteil eines Zweirichtungszählers ist, dass Sie anstelle des Pauschaltarifs nur die Netzkosten für den Strom zahlen, den Sie effektiv aus dem Netz abnehmen.

Falls Sie Ihren traditionellen Zähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzen möchten, müssen Sie diesen Austausch bei Ihrem Netzbetreiber beantragen.

Ziel der Maßnahmen der Wallonischen Regierung

  • Prosumer anregen, ihren produzierten Strom selber zu verbrauchen und so wenig Strom wie möglich in das Netz einzuspeisen.
  • Bis 2024 alle Prosumer mit einem Zweirichtungszähler ausstatten.

Diese Informationen werden Ihnen von AECO unverbindlich mitgeteilt. Wir haben keinen Einfluss auf die Anwendung des Tarifs oder die Gewährung möglicher Prämien. Fragen oder Beschwerden richten Sie bitte an den Regionalen Mediationsdienst für Energie der CWaPE:

Per Telefon: 081 33 08 24

Per E-Mail: srme@cwape.be

Schriftlich: Route de Louvain-la-Neuve 4 / 12 in 5001 NAMÜR (Belgrade)

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