Wichtiger Hinweis

aeco hat seine Aktivität als Energielieferant eingestellt. Unsere Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

FAQ

Mit nur einem Klick zur Antwort auf Ihre Frage

Hier finden Sie häufige Fragen rund um das Thema Energie und Ihren Vertrag einfach und schnell beantwortet. Sie können direkt eine Suche zu einem bestimmten Thema starten indem Sie auf eines der Themenfelder hier unten klicken.

Finden Sie nicht die nötige Information in unseren FAQ, wenden Sie sich mit Ihren Fragen auch gerne an unsere Beraterinnen und Berater vom Kundenservice.

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Netz / Zähler

  • Auf den Stromverbrauch eines Haushalts haben mehrere Faktoren einen Einfluss:

    • Die Wohnfläche,
    • Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
    • Die Anzahl elektrischer Geräte.

    Hier die Berechnung:

    Berechnung Jahresverbrauch Strom

    Der hier errechnete Jahresverbrauch ist nur ein Richtwert.

  • YMR (yearly meter reading) = jährlich gelesener Zähler

    Ihr Verteilernetzbetreiber liest Ihren Zähler einmal jährlich.

    Für diesen Zählertypen erstellt Ihr Energieversorger Anzahlungsrechnungen und ca. 2 bis 4 Wochen nach der Lesung eine Abrechnung auf Basis des vom Verteilernetzbetreiber mitgeteilten Verbrauchs.

    MMR (monthly meter reading) = monatlich gelesener Zähler

    Ihr Verteilernetzbetreiber liest Ihren Zählerstand einmal monatlich ab.

    Ihr Energielieferant erstellt monatlich auf Basis des reellen Verbrauchs Ihre Rechnung.

    AMR (automatic meter reading) = viertelstündlich ferngelesener Zähler

    Ihr Lieferant erhält vom Verteilernetzbetreiber einen detaillierten Verbrauch pro Viertelstunde in kWh. Auch hier wird monatlich die Rechnung auf Basis des reellen Verbrauchs geschrieben.

  • Für die Berechnung des durchschnittlichen Gasverbrauchs Ihres Haushalts gibt es drei verschiedene Methoden:

    1. Berechnung anhand der Wohnfläche;
    2. Prognose durch den Vergleich mit einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch in Belgien;
    3. Prognose des Jahresverbrauchs anhand des monatlichen Verbrauchs.

     

    Der errechnete Jahresverbrauch ist jeweils nur ein Richtwert. Folgende Faktoren beeinflussen den Gasverbrauch:

    • Die Wohnfläche
    • Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
    • Die Anwesenheit der Bewohner am Tag oder nur abends und am Wochenende
    • die Dämmung einer Immobilie
    • die Nutzung von Thermostaten
    • das persönliche Heiz- und Lüftungsverhalten

     

     1. Berechnung anhand der Wohnfläche:
    Berechnung Jahresverbrauch Gas

    Nutzung von Gas für Heizung und Warmwasseraufbereitung: 160 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) Wohnfläche. Wird Gas ausschließlich zum Heizen genutzt und nicht für Warmwasser, wird mit 140 kWh der Gasverbrauch ermittelt.

    Berechnung Jahresverbrauch Gas Warmwasser

    NUR Warmwasseraufbereitung mit Gas: Anzahl Personen x 900 kWh 

     

     

    2. Prognose durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch in Belgien:
    Berechnung Jahresverbrauch Gas Durchschnitt

    Ein Verbrauch von 23.260 kWh entspricht der dem Jahresverbrauch eines typischen Haushalts (Dreipersonenhaushalt).

     

    3. Prognose des Jahresverbrauchs anhand des monatlichen Verbrauchs:

    Die Grafik hiernach zeigt, mit welchem anteiligen Gasverbrauch Sie monatlich rechnen können. Kennen Sie also den Verbrauch eines Monats, können Sie den Wert auf das gesamte Jahr hochrechnen.

     

    Anteil am Jährlichen Stromverbrauch

Stromerzeuger

  • Da aeco seine Aktivität als Stromlieferant eingestellt hat und sich von nun an ausschließlich der Produktion von nachhaltiger Energie widmet, kaufen wir keine grünen Zertifikate mehr. Elia kauft Ihre grünen Zertifikate zu einem garantierten Preis von 65 EUR.

Allgemein

  • Wenn Sie eine Abrechnung in Frage stellen, nähere Informationen benötigen oder bei einer Reklamation, nehmen Sie bitte immer zuerst mit Ihrem Energieversorger Kontakt auf. Dieser ist sicher bemüht, Ihnen weiterzuhelfen.

    Sollten Sie jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder keine Einigung gefunden werden, können Sie den föderalen Mediationsdienst für Energie auf schriftlichem Wege zu Rate ziehen:

     

    Ombudsdienst Energie, Boulevard du Roi Albert II 8, boîte 6, 1000 Brüssel

    plainte@mediateurenergie.be

    Tel.: +32 (0)2 211 10 60

    Fax: +32 (0)2 211 10 69

     

    Der Mediationsdienst kann erst dann eingreifen, wenn Sie vorab erste Schritte mit Ihrem Lieferanten unternommen haben.

  • Seit der Liberalisierung des Energiemarktes in Belgien im Jahr 2007 gibt es folgende Akteure:

    1. Der Produzent
      Sie produzieren Strom und/oder Gas aus unterschiedlichen Quellen und bedienen den Markt. Erdgas wird vorrangig aus dem Ausland importiert.
    2. Die Transportnetzbetreiber Elia (Strom) und Fluxys (Erdgas)
      Elia transportiert den Strom vom Produktionsstandort über Hochspannungsleitungen ins Verteilernetz und unterhält dieses Netz. Fluxys leitet über unterirdische Gasleitungen das Erdgas ins Verteilernetz. Fluxys betreibt und unterhält diese Leitungen.
    3. Die Verteilernetzbetreiber
      Sie bedienen alle Gemeinden bis hin zu jedem Haushalt mit Strom und Gas. Sie unterhalten das Netz und helfen aus bei Pannen. Sie gewährleisten Neuanschlüsse, richten Zähler ein und führen Zählerlesungen durch.
    4. Die Öffentlichen Behörden
      Sie treffen politischen Entscheidungen, verabschieden Gesetze und erheben Steuern.
    5. Der Energielieferant
      Der Verbraucher schließt mit dem Energielieferanten einen Vertrag ab. Dieser erstellt die Rechnung für alle vorgenannten Marktparteien. Er muss jeder Marktpartei die in Rechnung gestellten Kosten auszahlen.
    6. Die Regulatoren
      In Wallonien ist die CWaPE zuständig, in der Region Brüssel-Hauptstadt Brugel und in Flandern die VREG. Die Regulatoren sind unabhängige Behörden, die unter anderem für die gute Funktion des Marktes und für den Verbraucherschutz zuständig sind. Sie prüfen die korrekte Anwendung der Gesetzgebung.
    7. Der Verbraucher
      Jeder Verbraucher wählt frei seinen Energielieferanten.
  • Sie sollten schnellstmöglich den offenen Betrag auf das Konto von aeco überweisen:

    IBAN: BE09 7312 0300 0157 – BIC: KREDBEBB.

    Die Zahlungen per Bankeinzug erfolgen in der Regel am 5. des Monats oder am ersten darauffolgenden Werktag. Somit empfehlen wir, immer für ein ausreichendes Saldo zu sorgen.

  • Der Status „geschützter Kunde“ gibt einem Privathaushalt die Möglichkeit, Strom und Gas zum Sozialtarif zu erhalten.

    Unsere drei Landesregionen sehen unterschiedliche Kategorien und Beihilfen vor. Lesen Sie mehr hierzu auf den Webseiten der regionalen Regulatoren, wo die Informationen zum Thema immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind:

    • Wallonien: CWaPE
    • Region Brüssel-Hauptstadt (Seite nur in Französisch oder Niederländisch): Brugel
    • Flandern: VREG
  • Grundsätzlich müssen Rechnungen zeitig bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden.

    Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, warten Sie nicht zu lange, um unnötige Mahngebühren zu vermeiden und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Kundenservice auf: service@aeco.be

    Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Zahlungsplan.

    Sollten Ihre Schwierigkeiten von längerer Dauer sein, kann es sehr hilfreich sein, mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Ihrer Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dort hilft man Ihnen eventuell, den Sozialtarif zu erhalten oder Lösungen zu finden zur Begleichung aller Schulden. Auch ein Schuldenvermittler kann Ihnen weiterhelfen.

  • Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir senden Ihnen gerne eine Auszug Ihres Kundenkontos zu.

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