Wichtiger Hinweis

aeco hat seine Aktivität als Energielieferant eingestellt. Unsere Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

Kundenservice

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Unser Kundenservice ist gerne für Sie da. Unser junges dynamisches Team ist bemüht, Ihnen bei all Ihren Fragen schnellstmöglich weiterzuhelfen. Wir arbeiten nicht mit externen Callcentern, sind lokal verankert und bilden uns ständig weiter. Vielleicht können wir hier einige Ihrer Fragen direkt und klar beantworten.

FAQ

Hier die Fragen und Antwort zu Themen, die Sie interessieren könnten

  • Grundsätzlich müssen Rechnungen zeitig bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden.

    Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, warten Sie nicht zu lange, um unnötige Mahngebühren zu vermeiden und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Kundenservice auf: service@aeco.be

    Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Zahlungsplan.

    Sollten Ihre Schwierigkeiten von längerer Dauer sein, kann es sehr hilfreich sein, mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Ihrer Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dort hilft man Ihnen eventuell, den Sozialtarif zu erhalten oder Lösungen zu finden zur Begleichung aller Schulden. Auch ein Schuldenvermittler kann Ihnen weiterhelfen.

  • Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir senden Ihnen gerne eine Auszug Ihres Kundenkontos zu.

  • Sie sollten schnellstmöglich den offenen Betrag auf das Konto von aeco überweisen:

    IBAN: BE09 7312 0300 0157 – BIC: KREDBEBB.

    Die Zahlungen per Bankeinzug erfolgen in der Regel am 5. des Monats oder am ersten darauffolgenden Werktag. Somit empfehlen wir, immer für ein ausreichendes Saldo zu sorgen.

  • Da aeco seine Aktivität als Stromlieferant eingestellt hat und sich von nun an ausschließlich der Produktion von nachhaltiger Energie widmet, kaufen wir keine grünen Zertifikate mehr. Elia kauft Ihre grünen Zertifikate zu einem garantierten Preis von 65 EUR.

  • Wenn Sie eine Abrechnung in Frage stellen, nähere Informationen benötigen oder bei einer Reklamation, nehmen Sie bitte immer zuerst mit Ihrem Energieversorger Kontakt auf. Dieser ist sicher bemüht, Ihnen weiterzuhelfen.

    Sollten Sie jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder keine Einigung gefunden werden, können Sie den föderalen Mediationsdienst für Energie auf schriftlichem Wege zu Rate ziehen:

     

    Ombudsdienst Energie, Boulevard du Roi Albert II 8, boîte 6, 1000 Brüssel

    plainte@mediateurenergie.be

    Tel.: +32 (0)2 211 10 60

    Fax: +32 (0)2 211 10 69

     

    Der Mediationsdienst kann erst dann eingreifen, wenn Sie vorab erste Schritte mit Ihrem Lieferanten unternommen haben.

  • Seit der Liberalisierung des Energiemarktes in Belgien im Jahr 2007 gibt es folgende Akteure:

    1. Der Produzent
      Sie produzieren Strom und/oder Gas aus unterschiedlichen Quellen und bedienen den Markt. Erdgas wird vorrangig aus dem Ausland importiert.
    2. Die Transportnetzbetreiber Elia (Strom) und Fluxys (Erdgas)
      Elia transportiert den Strom vom Produktionsstandort über Hochspannungsleitungen ins Verteilernetz und unterhält dieses Netz. Fluxys leitet über unterirdische Gasleitungen das Erdgas ins Verteilernetz. Fluxys betreibt und unterhält diese Leitungen.
    3. Die Verteilernetzbetreiber
      Sie bedienen alle Gemeinden bis hin zu jedem Haushalt mit Strom und Gas. Sie unterhalten das Netz und helfen aus bei Pannen. Sie gewährleisten Neuanschlüsse, richten Zähler ein und führen Zählerlesungen durch.
    4. Die Öffentlichen Behörden
      Sie treffen politischen Entscheidungen, verabschieden Gesetze und erheben Steuern.
    5. Der Energielieferant
      Der Verbraucher schließt mit dem Energielieferanten einen Vertrag ab. Dieser erstellt die Rechnung für alle vorgenannten Marktparteien. Er muss jeder Marktpartei die in Rechnung gestellten Kosten auszahlen.
    6. Die Regulatoren
      In Wallonien ist die CWaPE zuständig, in der Region Brüssel-Hauptstadt Brugel und in Flandern die VREG. Die Regulatoren sind unabhängige Behörden, die unter anderem für die gute Funktion des Marktes und für den Verbraucherschutz zuständig sind. Sie prüfen die korrekte Anwendung der Gesetzgebung.
    7. Der Verbraucher
      Jeder Verbraucher wählt frei seinen Energielieferanten.

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