AECO stellt seine Aktivitäten als Energielieferant ein. Unsere neuen Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

Zur Antwort auf Ihre Fragen
Kundenservice

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Unser Kundenservice ist gerne für Sie da. Unser junges dynamisches Team ist bemüht, Ihnen bei all Ihren Fragen schnellstmöglich weiterzuhelfen. Wir arbeiten nicht mit externen Callcentern, sind lokal verankert und bilden uns ständig weiter. Vielleicht können wir hier einige Ihrer Fragen direkt und klar beantworten.

FAQ

Hier die Fragen und Antwort zu Themen, die unsere Kunden interessieren

  • Sie sollten schnellstmöglich den offenen Betrag auf das Konto von AECO überweisen:

    IBAN: BE09 7312 0300 0157 – BIC: KREDBEBB.

    Die Zahlungen per Bankeinzug erfolgen in der Regel am 5. des Monats oder am ersten darauffolgenden Werktag. Somit empfehlen wir, immer für ein ausreichendes Saldo zu sorgen.

    Wenn Ihr Tarif an die Kondition gebunden ist, dass Sie per Domizilierung bezahlen, dann nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit dem Kundenservice auf, um die Angelegenheit zu bereinigen und zu vermeiden, dass Sie das Produkt ändern müssen. AECO behält sich nämlich das Recht vor, einen Produktwechsel vorzunehmen bei Nichteinhaltung einer verpflichteten Zahlung per Bankeinzug. Dies ist auch in den Besonderen Konditionen auf der Tarifkarte so festgehalten.

  • Das Energieübernahmedokument hält Zählerstände verbindlich fest und muss ausgefüllt werden

    • bei einem Umzug,
    • beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses,
    • bei der Trennung einer Ehe oder von zusammenlebenden Partnern,
    • im Todesfall des Vertragspartners.

    Es ist ein belgienweit von allen Energieanbietern anerkanntes Dokument.

    Energieübernahmedokumente zum Herunterladen:

  • Als Unternehmen, wo nachhaltiges Handeln großgeschrieben wird, empfehlen wir immer den Versand der Rechnung per E-Mail.

    Ökologisch betrachtet, wird weniger Papier verbraucht und der Postweg eingespart.

    Ökonomisch ist es auch – für Sie und für uns: Wir sparen nicht nur das Papier, den Umschlag und das Porto für den Versand. Auch der Arbeitsaufwand ist geringer beim Versand per E-Mail. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, unsere Kunden von unserer Einsparung profitieren zu lassen:

    Jeder Kunde, der sich für den Postversand entscheidet, erhält 10 Euro Rabatt auf die jährliche Grundgebühr*.

    Schützen Sie unseren Planeten und drucken Sie Ihre Rechnung nur, wenn es unbedingt nötig ist.

    * Dieser Rabatt findet nur Anwendung, wenn die berechnete Gebühr mindestens 10 Euro beträgt und der Kunde sich für den E-Mailversand während der gesamten Vertragslaufzeit entscheidet.

  • Der Sozialtarif für Strom und/oder Erdgas wird Ihnen in den meisten Fällen automatisch vom FÖD Wirtschaft gewährt.

    Dreimonatlich übermittelt die Behörde dem Energieanbieter die Liste der Personen, die Anrecht auf den Sozialtarif haben (föderaler Sozialtarif). Wir passen Ihren Tarif entsprechend an und Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen.

    Dennoch wird Ihnen in bestimmten Fällen der Sozialtarif nicht automatisch gewährt. Folgende Sozialeinrichtungen können Ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen, die Sie Ihrem uns übermitteln müssen:

    1. das ÖSHZ Ihrer Gemeinde,
    2. das FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung,
    3. Agentschap Zorg en Gezondheid („Zorgkas”, nur in Flandern),
    4. das föderale Pensionsamt,
    5. IRISCARE,
    6. AVIQ.

    Papierbescheinigungen gelten nur für das angegebene Referenzjahr und müssen jährlich erneuert und eingereicht werden.

    Falls der Sozialtarif automatisch zuerkannt wurde, wird dieser auch automatisch beendet, sollten Sie Ihr Anrecht verlieren.

  • Wo finde ich den Preis pro kWh?

    Im Detail der Abrechnung:

    Jeder Kunde kann bei seinem Anbieter ein Detail zu seiner Abrechnung beantragen – einmalig oder für jede kommende Abrechnung. Dort ist der Preis pro kWh für die gesamte Periode der Abrechnung angezeigt. Bei einem variablen Tarif werden alle angewandten Preise innerhalb der Rechnungsperiode angegeben.

    Auf der Tarifkarte:

    Monatlich wird eine Tarifkarte auf der Webseite veröffentlicht, die den Preis und die Konditionen für Ermäßigungen genau festhält. Dieser Preis gilt für alle Verträge, die in dem betreffenden Monat unterzeichnet werden und die einen Beginn der Lieferung innerhalb der darauffolgenden 3 Monate vorsieht. Vor einer Vertragserneuerung wird dem Kunden zwei Monate vor Ende der Laufzeit des Vertrags die Tarifkarte mit dem Preis und allen Konditionen zugesandt, die bei einer Erneuerung angewandt werden. Ist ein Kunde nicht einverstanden mit den neuen Konditionen, sollte er ein anderes Produkt wählen oder den Anbieter wechseln. Hierbei sollte er die Kündigungsfrist von einem Monat berücksichtigen.

    Was kann meinen Preis pro kWh beeinflussen?

    Die Zählerart:

    Der Preis bei einem Einzeltarifzähler ist Tag und Nacht gleich. Für Gas gibt es ausschließlich einen Einzeltarif.

    Der Preis bei einem Doppeltarifzähler ändert je nach Tageszeit: es gibt einen Hochstromtarif (tagsüber und werktags) und einen Niederstromtarif (nachts und am Wochenende). Wann der jeweilige Tarif beginnt, entscheidet Ihr Netzbetreiber. Der Niederstromtarif ist wesentlich günstiger als der Hochstromtarif.

    Die Tarifformel bei einem variablen Tarif:

    Wenn Sie sich für einen variablen Tarif entschieden haben, gibt es periodisch eine Anpassung des Tarifs pro kWh. Auf der Tarifkarte ist genau erklärt, nach welchen Kriterien die variable Komponente (der Indexierungsparameter) der Tarifformel ändert und in welchen Zeitabständen (monatlich, dreimonatlich usw.). Der Indexierungsparameter ist ein Marktwert, der auf bestimmten Webseiten veröffentlicht wird und die auf der Tarifkarte angegeben sind. Im Detail zu Ihrer Abrechnung ist auch pro Zeitabschnitt der geltende Tarif angegeben.

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