AECO hat seine Aktivität als Energielieferant eingestellt. Unsere Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

Zur Antwort auf Ihre Fragen
FAQ

Ende der Energielieferung durch AECO in der Region Brüssel-Hauptstadt

Warum hat Sibelga beschlossen, AECO die Zulassung für die Strom- und Gaslieferung zu entziehen?

Infolge des rapiden Anstiegs der Strom- und Gaspreise war AECO nicht mehr in der Lage, seine Kunden und Kundinnen mit Strom und Gas zu beliefern.

Sibelga, der Strom- und Gasnetzverteiler in RBH hat folglich entschieden, die Prozedur der Kündigung des Zugangsvertrags von AECO für das Brüsseler Verteilernetz einzuleiten.

Der Energieregulator BRUGEL wurde über dieses Vorgehen selbstverständlich in Kenntnis gesetzt.

 

Wann genau wurde der Zugang entzogen?

Nach einer Konzertierung mit allen Parteien durch BRUGEL wurde AECO die Zulassung zum 1. März 2022 entzogen – um 0:00 Uhr für Strom und um 6:00 Uhr für Gas.

 

Ich bin AECO-Kunde – was bedeutet für mich die Kündigung des Zugangsvertrages?

Ihre Strom- und Gasbelieferung wird nicht unterbrochen infolge der Kündigung des Zugangsvertrags!

Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen anderen Stromlieferanten Ihrer Wahl, um mit diesem einen neuen Liefervertrag für Strom und/oder Gas abzuschließen. Sie finden die Liste der aktiven Lieferanten auf dem Brüsseler Markt auf der Webseite des Regulators BRUGEL: www.brugel.brussels.

Sie verfügen über eine maximale Frist von 25 Kalendertagen ab dem 01.03.2022, um neue Lieferverträge abzuschließen. Diese müssen unbedingt am 01.03.2022 in Kraft treten. Andernfalls, sollte Sibelga bis zum 25.03.2022 von keinem Handelslieferanten über die Unterschrift eines neuen Liefervertrags informiert worden sein, wird Ihr aktueller Lieferant AECO automatisch durch das Unternehmen ENGIE(1) ersetzt, der Ersatzlieferant in der Region Brüssel-Hauptstadt laut den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein neuer Vertrag wird Ihnen dann retroaktiv ab dem 01/03/2022 auferlegt.

Denken Sie daran, die Angebote auf dem Vergleichsportal des Regulators zu vergleichen: www.brusim.be. Dort finden Sie das Angebot, das am besten auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

(1) Beachten Sie, dass der Ersatzlieferant das Recht hat, Ihnen Ihren Energieverbrauch ab dem 01.03.2022 gemäß seinen eigenen Lieferkonditionen zu fakturieren.

 

An welchen Handelslieferanten kann ich mich wenden?

Da der Energiemarkt ein liberalisierter Markt ist, können Sie Ihren Lieferanten frei wählen. Denken Sie also daran, vor einer Vertragsabschließung die Angebote auf den offiziellen Vergleichsportalen je nach Region zu vergleichen. Dies wird Ihnen helfen, das für Sie passendste Angebot zu finden.

 

Wer ist der Ersatzlieferant?

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist Engie Electrabel der Ersatzlieferant in der Region Brüssel-Hauptstadt.

 

Werde ich eine Abschlussrechnung von AECO bekommen?

Ja. Nachdem AECO die (physische) Lesung des Zählerstandes durch Sibelga mitgeteilt wurde, wird AECO Ihnen eine Abrechnung für den Verbrauch seit Ihrer letzten periodischen Lesung bis zur jetzigen Lesung ausstellen. Entsprechend Ihrer schon fakturierten Anzahlungen und Ihres errechneten Verbrauchs erhalten Sie entweder eine Endabrechnung oder eine abschließende Gutschrift.

 

Muss ich noch meine Anzahlungsrechnungen und Abschlussrechnungen von AECO bezahlen?

Ja, Sie müssen die Energie bezahlen, die sie genutzt haben. Im Falle einer Nichtzahlung gilt das normale Inkassoverfahren.

 

Werden den Kunden, die zu viel angezahlt haben, die Kosten rückerstattet?

Ja. Ab dem Moment, wo der Lieferant (Handels- oder Ersatzlieferant) Ihr Kundenkonto aktiviert hat, wird AECO den Schlusszählerstand erhalten, eine Abrechnung aufstellen und eine Abschlussrechnung oder eine Abschlussgutschrift ausstellen. Sollte das Kundenkonto ein Saldo zu seinen Gunsten anzeigen, wird AECO dem Kunden das Saldo schnellstmöglich erstatten.

 

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Ihr Netzbetreiber wird im Moment der Kündigung des Zugangsvertrags eine Zählerlesung durchführen.

 

Ich habe eine Frage bezüglich einer Rechnung von AECO. An wen kann ich mich wenden?

Fragen bezüglich Ihrer Rechnungen können Sie direkt an AECO (service@aeco.be) richten. Gegebenenfalls müssen Sie sich mit Beschwerden bezüglich Ihrer Rechnung zuerst an AECO wenden. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Beschwerde beim Energie-Ombudman einreichen.

 

Ich habe schon einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten oder dem Ersatzlieferanten abgeschlossen und dieser tritt am 01.03.2022 in Kraft.

In diesem Fall wird dieser Vertrag nicht annulliert, sondern wird am 01.03.2022 wirksam.

 

Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen, welcher nach dem 01.03.2022 in Kraft tritt.

Ihr Zugangspunkt wird von ENGIE am 01.03.2022 übergenommen, was eine Annullierung des zuvor abgeschlossenen Vertrages zur Folge haben wird.

Der Lieferant, mit dem Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben, wird später Ihren Zugangspunkt wiederaufnehmen. Nehmen Sie hierfür nach dem 01.03.2022 Kontakt mit ihm auf.

 

Ich habe einen Vertrag mit AECO abgeschlossen und dieser tritt am 01.03.2022 oder nach dem 01.03.2022 in Kraft.

Dieser Vertrag wird annulliert und Sie werden bei Ihrem aktuellen Lieferanten bleiben.

 

Ich profitiere aktuell von einem Sozialtarif bei AECO. Kann ich diesen beibehalten?

Ja (unter der Voraussetzung, dass Ihr Anrecht auf den Sozialtarif im März 2022 noch gültig ist), aber die Anwendung des Sozialtarifs wird nicht unmittelbar aktiv; es dauert bis die Angaben zwischen den Behörden und dem Ersatzlieferanten bzw. dem neuen Lieferanten Ihrer Wahl ausgetauscht wurden. Der Sozialtarif wird dann rückwirkend ab dem 01.03.2022 angewandt werden.

 

Ich habe einen Bescheid zur Anschlussabstellung mit einem Ausführungsdatum > oder = dem 01.03.2022 erhalten. Was wird geschehen?

Die Wiederaufnahme Ihres Zugangspunktes durch den Ersatzlieferanten am 01.03.2022 wird diese Abstellung annullieren. Ihr Zähler wird also nicht geschlossen.

 

Sind die Genossenschaften Clean Power Europe SCE und Energie 2030 Gen.m.b.H in diesem Zusammenhang betroffen?

Die Firma Energie 2030 Agence SA, die unter dem Handelsnamen AECO als Strom- und Gaslieferant bisher aktiv war, ist ein unabhängiges Unternehmen. Die Genossenschaften sind also nur indirekt als Partner betroffen von der Einstellung der Aktivitäten. Die Mitglieder, die auch über einen Energievertrag mit AECO verfügten, müssen aber leider einen neuen Energielieferanten suchen. Etwaige Vorteile von denen Mitglieder als Energiekunden von AECO profitieren konnten, sind leider nicht übertragbar auf einen neuen Energievertrag.

 

Wie kann ich aus der Genossenschaft austreten?

Die Aktiengesellschaft Energie 2030 war unter dem Namen AECO als Energielieferant tätig, während die Genossenschaften Energie 2030 und Clean Power Europe SCE als Energieproduzenten aktiv sind, völlig unabhängig in buchhalterischer sowie juristischer Hinsicht.

Ihre Investition in unsere Genossenschaften bleibt ökologisch und finanziell interessant. Sie haben aber das Recht, eine Austritt zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Austrittsabfindung nur erfolgen kann, wenn keine Schulden gegenüber der Genossenschaft oder ihren Partnern bestehen.

Sie können das Austrittsformular bei Ihrer Genossenschaft oder bei AECO beantragen. Bitte senden Sie dann das Formular ausgefüllt und unterzeichnet direkt an die Genossenschaft zur Bearbeitung (für Clean Power Europe SCE an info@cleanpowereurope.eu und für die Genossenschaft Energie 2030 an info@energie2030.com).

 

Hier unsere neuen Öffnungszeiten:

Von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

Wir sind per E-Mail an service@aeco.be erreichbar.

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