AECO hat seine Aktivität als Energielieferant eingestellt. Unsere Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Per E-Mail bleiben wir erreichbar: service@aeco.be

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FAQ

Häufige Fragen schnell und einfach erklärt.

  • Warum hat AECO seine Aktivität als Strom- und Gaslieferant zum 1. März 2022 eingestellt?

    Die Entwicklung des Marktpreises für Energie seit Anfang 2021 sowie die neue Marktlage zwang AECO zu einer sehr kurzfristigen Einstellung der Energielieferungen. Hier eine grobe Darstellung der Situation:

    • Die CREG und Marktexperten verkündeten, dass keine Energiepreissenkung zu erwarten sei vor Sommer 2023.
    • Seit Oktober 2021 wurde aufgrund der hohen Preise die Vorauszahlung des gesamten geschätzten Verbrauchs unserer Kunden von AECO gefordert, wo vorher die Zahlung ca. drei Monate nach der Lieferung stattfand. Es wurden von uns also monatlich immer höhere Vorauszahlungen gefordert, obschon dies für unsere Kunden nicht galt und somit die entsprechenden Einkünfte für uns nicht vorhanden waren.
    • Die im Monat Oktober 2021 vorgeschlagenen Erhöhungen der Anzahlungsbeträge für die variablen Gasverträge wurden in Wallonien weitestgehend von unseren Kunden verweigert.
    • Ebenfalls war im Herbst 2021 infolge der Covid-19-Krise, den Überschwemmungskatastrophen und der neuen Energiekrise ein beachtlicher Anstieg der Zahlungsunfähigkeit der Kunden zu verzeichnen.
    • In Belgien wurde im November und Dezember 2021 eine neue zentralisierte Datenplattform eingeführt, die den gesamten Markt zu regeln hat. Die Marktparteien waren zeitweise komplett vom Markt abgeschnitten und nach der Migration gab es Komplikationen. Daher wurde die Fakturierung über Monate beeinträchtigt und teils ganz blockiert, was sich ebenfalls auf die liquiden Mittel des Unternehmens auswirkte.
    • Nachdem die Genossenschaften seit Oktober 2021 Überbrückungskredite gewährt hatten, konnten dort keine weiteren Kredite mehr beantragt werden, ohne das Kapital der Genossenschaften zu gefährden.
    • Die im Januar 2022 stattfindenden schriftlichen Austausche und Gespräche mit Ministern und Kabinetten brachten keine Lösung.
    • Am 15.02.2022 erhielt AECO die Absage eines ursprünglich zugesagten Bank-Überbrückungskredits, weil im Bankensystem der Energiemarkt bereits auf Rot stand (wegen einigen Bankrottanmeldungen verschiedener Lieferanten) und keine Kredite mehr gewährt wurden.

    AECO war demnach in der Pflicht, den Regulator CWaPE hierüber zu informieren.

    Seitens der CWaPE wurde infolge einer detaillierten Analyse unserer Akte die Prozedur zum Entzug der Lieferlizenz für Strom und Gas in die Wege geleitet. Gleichzeitig wurden die Zugangsverträge von AECO mit den Netzbetreibern gekündigt, wirksam ab dem 1. März 2022.

    Ohne Lizenz und ohne Zugang zum Netz konnte AECO seine Kunden also nicht mehr mit Energie beliefern und die für diesen Fall vorgesehen Prozedur wurde eingeleitet: AECO wurden somit alle Lieferpunkte entzogen.

     

    Für AECO-Kunden in der wallonischen Region bedeutete dies folgendes:

    Ab dem 1. März 2022 wurden Sie von Ihrem Verteilernetzbetreiber gebeten, einen neuen Strom- und/oder Gasvertrag mit Wirksamkeit ab dem 1. März 2022 abzuschließen.

    Für ehemalige AECO-Kunden, die ihrerseits bis zum 25. März 2022 keinen neuen Vertrag abgeschlossen hatten (also innerhalb einer Frist von 25 Kalendertagen ab dem 01.03.2022), wurde der Lieferpunkt (EAN) vom Ersatzlieferanten übernommen und dies rückwirkend ab dem 1. März 2022. Der zuständige Ersatzlieferant wurde dem Kunden vom Netzbetreiber mitgeteilt. Die Strom- und Gasversorgung wurde demnach zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

    Für Kunden mit einem Zähler des Typs MMR (monatlich gelesen) oder des Typs AMR (ferngelesen pro Viertelstunde), fand das Prinzip der Ersatzlieferung keine Anwendung. Um also eine Unterbrechung der Stromversorgung zu vermeiden, mussten diese Kunden unbedingt innerhalb von 25 Kalendertagen rückwirkend ab dem 01.03.2022 einen neuen Vertrag abschließen.

     

    Wer ist der Ersatzlieferant in der wallonischen Region?

    Wer am 25. März keinen neuen Vertrag wirksam zum 1. März abgeschlossen hatte, wurde vom Netzbetreiber an den Ersatzlieferanten übertragen, rückwirkend ab dem 1. März. Dieser Ersatzlieferant blieb/bleibt der Lieferant solange der Kunde keine neue Wahl trifft.

    Die Ersatzlieferanten in der Wallonischen Region sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Engie Electrabel und Luminus, je nach Verteilernetzbetreiber (Achtung, dieser kann unterschiedlich sein für Strom und für Gas).

     

    Erstellt AECO eine Abschlussrechnung für den Verbrauch bis zum 28.02.2022?

    Ja. Nachdem AECO die geschätzten oder gelesenen Zählerstände vom Netzbetreiber erhalten hat, sendet AECO eine Abrechnung für den Verbrauch seit der letzten periodischen Zählerlesung bis zum 28. Februar einbegriffen. Entsprechend aller bereits fakturierten Anzahlungen in dieser Verbrauchsperiode und Ihres errechneten Verbrauchs ist Ihre Endabrechnung entweder eine Rechnung oder eine Gutschrift.

    Gutschriften werden Ihnen auf das Konto überwiesen, das in unserem System bekannt ist. Falls uns keine Kontonummer mitgeteilt wurde, sollten Sie uns diese schnellstmöglich mitteilen, damit wir die Zahlung ausführen können.

    Rechnungen müssen bis zum Verfallsdatum beglichen sein, um ein Inkassoverfahren zu vermeiden.

    Ihr Energieverbrauch bis zum 28.02.2022 ist zu zahlen.

     

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Rechnung von AECO. An wen kann ich mich wenden?

    Fragen bezüglich Ihrer AECO-Rechnungen können Sie direkt an AECO richten: service@aeco.be. Gegebenenfalls müssen Sie sich mit Beschwerden bezüglich Ihrer Rechnung zuerst an AECO wenden.

     

    Ich bin Prosumer und habe einen zurückdrehenden Zähler. Welche Auswirkung hat die Beendigung meines Kundenkontos bei AECO?

    Sie können beantragen, dass die Zählerstände zum 1. März 2022 nicht beachtet werden bei der Berechnung des Verbrauchs und dass diese Berechnung auf die nächstfolgende periodische Zählerlesung verschoben wird. Diese Anfrage muss von Ihnen persönlich beim Netzbetreiber eingereicht werden. AECO hat seinen ehemaligen Prosumer-Kunden ein entsprechendes Formular zu verfügen gestellt, damit Sie problemlos den Antrag stellen können. Sollte der Netzbetreiber nicht auf Ihre Anfrage reagieren, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihres ausgefüllten Antrags zuzusenden an service@aeco.be, damit wir in Ihrem Namen reklamieren können.

     

    Werden Ihre Anteile bei der Genossenschaft bei einem Energievertragsende automatisch ausgezahlt?

    Die Firma Energie 2030 Agence SA, die unter dem Handelsnamen AECO als Strom- und Gaslieferant bisher aktiv war, ist ein unabhängiges Unternehmen. Die Genossenschaften sind also nur indirekt als Partner betroffen von der Einstellung der Aktivitäten. Ihre Investition in unsere Genossenschaft bleibt demnach eine ökologisch und finanziell interessante Geldanlage.

    Lediglich die Mitglieder, die auch über einen Energievertrag mit AECO verfügten, mussten einen neuen Energielieferanten suchen. Etwaige Vorteile von denen Mitglieder als Energiekunden von AECO profitieren konnten, sind leider nicht übertragbar auf einen neuen Energievertrag.

    Eine Mitgliedschaft bei den Genossenschaften und somit auch ein Bei- oder Austritt unterliegen den Bestimmungen der Satzungen der jeweiligen Genossenschaft sowie des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen.

    Ein Austritt erfolgt also nicht automatisch, wenn ein Energievertrag endet. Sollten Sie einen Austritt wünschen, können Sie die genauen Formalitäten bei der jeweiligen Genossenschaft anfragen.

  • Warum hat Sibelga beschlossen, AECO die Zulassung für die Strom- und Gaslieferung zu entziehen?

    Infolge des rapiden Anstiegs der Strom- und Gaspreise war AECO nicht mehr in der Lage, seine Kunden und Kundinnen mit Strom und Gas zu beliefern.

    Sibelga, der Strom- und Gasnetzverteiler in RBH hat folglich entschieden, die Prozedur der Kündigung des Zugangsvertrags von AECO für das Brüsseler Verteilernetz einzuleiten.

    Der Energieregulator BRUGEL wurde über dieses Vorgehen selbstverständlich in Kenntnis gesetzt.

     

    Wann genau wurde der Zugang entzogen?

    Nach einer Konzertierung mit allen Parteien durch BRUGEL wurde AECO die Zulassung zum 1. März 2022 entzogen – um 0:00 Uhr für Strom und um 6:00 Uhr für Gas.

     

    Ich bin AECO-Kunde – was bedeutet für mich die Kündigung des Zugangsvertrages?

    Ihre Strom- und Gasbelieferung wird nicht unterbrochen infolge der Kündigung des Zugangsvertrags!

    Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen anderen Stromlieferanten Ihrer Wahl, um mit diesem einen neuen Liefervertrag für Strom und/oder Gas abzuschließen. Sie finden die Liste der aktiven Lieferanten auf dem Brüsseler Markt auf der Webseite des Regulators BRUGEL: www.brugel.brussels.

    Sie verfügen über eine maximale Frist von 25 Kalendertagen ab dem 01.03.2022, um neue Lieferverträge abzuschließen. Diese müssen unbedingt am 01.03.2022 in Kraft treten. Andernfalls, sollte Sibelga bis zum 25.03.2022 von keinem Handelslieferanten über die Unterschrift eines neuen Liefervertrags informiert worden sein, wird Ihr aktueller Lieferant AECO automatisch durch das Unternehmen ENGIE(1) ersetzt, der Ersatzlieferant in der Region Brüssel-Hauptstadt laut den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein neuer Vertrag wird Ihnen dann retroaktiv ab dem 01/03/2022 auferlegt.

    Denken Sie daran, die Angebote auf dem Vergleichsportal des Regulators zu vergleichen: www.brusim.be. Dort finden Sie das Angebot, das am besten auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

    (1) Beachten Sie, dass der Ersatzlieferant das Recht hat, Ihnen Ihren Energieverbrauch ab dem 01.03.2022 gemäß seinen eigenen Lieferkonditionen zu fakturieren.

     

    An welchen Handelslieferanten kann ich mich wenden?

    Da der Energiemarkt ein liberalisierter Markt ist, können Sie Ihren Lieferanten frei wählen. Denken Sie also daran, vor einer Vertragsabschließung die Angebote auf den offiziellen Vergleichsportalen je nach Region zu vergleichen. Dies wird Ihnen helfen, das für Sie passendste Angebot zu finden.

     

    Wer ist der Ersatzlieferant?

    Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist Engie Electrabel der Ersatzlieferant in der Region Brüssel-Hauptstadt.

     

    Werde ich eine Abschlussrechnung von AECO bekommen?

    Ja. Nachdem AECO die (physische) Lesung des Zählerstandes durch Sibelga mitgeteilt wurde, wird AECO Ihnen eine Abrechnung für den Verbrauch seit Ihrer letzten periodischen Lesung bis zur jetzigen Lesung ausstellen. Entsprechend Ihrer schon fakturierten Anzahlungen und Ihres errechneten Verbrauchs erhalten Sie entweder eine Endabrechnung oder eine abschließende Gutschrift.

     

    Muss ich noch meine Anzahlungsrechnungen und Abschlussrechnungen von AECO bezahlen?

    Ja, Sie müssen die Energie bezahlen, die sie genutzt haben. Im Falle einer Nichtzahlung gilt das normale Inkassoverfahren.

     

    Werden den Kunden, die zu viel angezahlt haben, die Kosten rückerstattet?

    Ja. Ab dem Moment, wo der Lieferant (Handels- oder Ersatzlieferant) Ihr Kundenkonto aktiviert hat, wird AECO den Schlusszählerstand erhalten, eine Abrechnung aufstellen und eine Abschlussrechnung oder eine Abschlussgutschrift ausstellen. Sollte das Kundenkonto ein Saldo zu seinen Gunsten anzeigen, wird AECO dem Kunden das Saldo schnellstmöglich erstatten.

     

    Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

    Ihr Netzbetreiber wird im Moment der Kündigung des Zugangsvertrags eine Zählerlesung durchführen.

     

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Rechnung von AECO. An wen kann ich mich wenden?

    Fragen bezüglich Ihrer Rechnungen können Sie direkt an AECO (service@aeco.be) richten. Gegebenenfalls müssen Sie sich mit Beschwerden bezüglich Ihrer Rechnung zuerst an AECO wenden. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Beschwerde beim Energie-Ombudman einreichen.

     

    Ich habe schon einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten oder dem Ersatzlieferanten abgeschlossen und dieser tritt am 01.03.2022 in Kraft.

    In diesem Fall wird dieser Vertrag nicht annulliert, sondern wird am 01.03.2022 wirksam.

     

    Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen, welcher nach dem 01.03.2022 in Kraft tritt.

    Ihr Zugangspunkt wird von ENGIE am 01.03.2022 übergenommen, was eine Annullierung des zuvor abgeschlossenen Vertrages zur Folge haben wird.

    Der Lieferant, mit dem Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben, wird später Ihren Zugangspunkt wiederaufnehmen. Nehmen Sie hierfür nach dem 01.03.2022 Kontakt mit ihm auf.

     

    Ich habe einen Vertrag mit AECO abgeschlossen und dieser tritt am 01.03.2022 oder nach dem 01.03.2022 in Kraft.

    Dieser Vertrag wird annulliert und Sie werden bei Ihrem aktuellen Lieferanten bleiben.

     

    Ich profitiere aktuell von einem Sozialtarif bei AECO. Kann ich diesen beibehalten?

    Ja (unter der Voraussetzung, dass Ihr Anrecht auf den Sozialtarif im März 2022 noch gültig ist), aber die Anwendung des Sozialtarifs wird nicht unmittelbar aktiv; es dauert bis die Angaben zwischen den Behörden und dem Ersatzlieferanten bzw. dem neuen Lieferanten Ihrer Wahl ausgetauscht wurden. Der Sozialtarif wird dann rückwirkend ab dem 01.03.2022 angewandt werden.

     

    Ich habe einen Bescheid zur Anschlussabstellung mit einem Ausführungsdatum > oder = dem 01.03.2022 erhalten. Was wird geschehen?

    Die Wiederaufnahme Ihres Zugangspunktes durch den Ersatzlieferanten am 01.03.2022 wird diese Abstellung annullieren. Ihr Zähler wird also nicht geschlossen.

     

    Sind die Genossenschaften Clean Power Europe SCE und Energie 2030 Gen.m.b.H in diesem Zusammenhang betroffen?

    Die Firma Energie 2030 Agence SA, die unter dem Handelsnamen AECO als Strom- und Gaslieferant bisher aktiv war, ist ein unabhängiges Unternehmen. Die Genossenschaften sind also nur indirekt als Partner betroffen von der Einstellung der Aktivitäten. Die Mitglieder, die auch über einen Energievertrag mit AECO verfügten, müssen aber leider einen neuen Energielieferanten suchen. Etwaige Vorteile von denen Mitglieder als Energiekunden von AECO profitieren konnten, sind leider nicht übertragbar auf einen neuen Energievertrag.

     

    Wie kann ich aus der Genossenschaft austreten?

    Die Aktiengesellschaft Energie 2030 war unter dem Namen AECO als Energielieferant tätig, während die Genossenschaften Energie 2030 und Clean Power Europe SCE als Energieproduzenten aktiv sind, völlig unabhängig in buchhalterischer sowie juristischer Hinsicht.

    Ihre Investition in unsere Genossenschaften bleibt ökologisch und finanziell interessant. Sie haben aber das Recht, eine Austritt zu beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Austrittsabfindung nur erfolgen kann, wenn keine Schulden gegenüber der Genossenschaft oder ihren Partnern bestehen.

    Sie können das Austrittsformular bei Ihrer Genossenschaft oder bei AECO beantragen. Bitte senden Sie dann das Formular ausgefüllt und unterzeichnet direkt an die Genossenschaft zur Bearbeitung (für Clean Power Europe SCE an info@cleanpowereurope.eu und für die Genossenschaft Energie 2030 an info@energie2030.com).

     

    Hier unsere neuen Öffnungszeiten:

    Von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

    Wir sind per E-Mail an service@aeco.be erreichbar.

  • Aufgrund des Anstiegs der Energiepreise seit Anfang 2021 ist AECO nicht mehr in der Lage, seine Kunden mit Strom und Gas zu versorgen.

    Um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden hat AECO beschlossen, die Energielieferung in ganz Belgien einzustellen.

    In der wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt wurden AECO im März 2022 die Lizenzen für die Strom- und Gasversorgung entzogen und die Strom- und Gasnetzbetreiber haben demnach die Zugangsverträge von AECO mit Wirkung zum 1. März 2022 gekündigt.

    In der flämischen Region hat der Gasnetzverteiler den GAS-Zugangsvertrags für das flämische Verteilernetz mit AECO gekündigt.

    Seit dem 1. Januar 2023 hat AECO in Flandern auch keine aktiven Stromverträge mehr.

    Wann genau wurde der Zugang für Gas entzogen werden?

    Die Kündigung des Zugangs zum Gasnetz für AECO wurde am 18. März 2022 rechtskräftig. Die Gasanschlusspunkte wofür AECO registriert war, wurden zum Verteilernetzbetreiber in seiner Funktion als Notlieferant herübertransferiert mit Wirkung ab 18. März um 6:00 Uhr.

     

    Ich bin AECO-Kunde – was bedeutet für mich die Kündigung des Zugangsvertrages?

    Ihre Gasbelieferung wird nicht unterbrochen.

    Laut gesetzlicher Regelung wird Fluvius ab dem 18.03.2022 vorübergehend Ihr Notlieferant – für Privatkunden für maximal ein Jahr und für Geschäftskunden für maximal 60 Tage.

    Schließen Sie schnellstmöglich einen Gasvertrag beim Energielieferanten Ihrer Wahl ab, da der Tarif von Fluvius uninteressanter ist als die meisten üblichen Handelstarife (Mehr Details zum Tarif finden Sie unter www.fluvius.be/tarieven-noodleverancier). Bitte teilen Sie Ihrem neuen Energielieferanten unbedingt mit, dass Sie Kunde von AECO waren und dass Sie Ihren Energievertrag so schnell wie möglich starten lassen möchten.

    Schließen Sie vor dem 18. April 2022 einen neuen Vertrag ab und erklärt Ihr neuer Lieferant sich damit einverstanden, Ihren Vertrag am 19.03.2022 zu starten? In diesem Fall erhalten Sie von Fluvius keine Rechnung, sondern direkt von Ihrem neuen Lieferanten.

    Auf der Seite vtest.vreg.be können Sie bequem alle Verträge und Preise vergleichen.

     

    An welchen Handelslieferanten kann ich mich wenden?

    Da der Energiemarkt ein liberalisierter Markt ist, können Sie Ihren Lieferanten frei wählen. Auf der Seite vtest.vreg.be können Sie bequem Verträge und Preise vergleichen. Dies ist der beste Weg, einen Tarif zu finden, der für Sie passt.

     

    Werde ich eine Abschlussrechnung von AECO bekommen?

    Ja. Nachdem AECO Ihre Zählerstände und Ihren Verbrauch von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt bekommt, wird AECO Ihnen eine Abrechnung für den Verbrauch seit Ihrer letzten periodischen Lesung bis zur jetzigen Lesung ausstellen. Entsprechend Ihrer schon fakturierten Anzahlungen und Ihres errechneten Verbrauchs erhalten Sie entweder eine Endabrechnung oder eine abschließende Gutschrift.

     

    Muss ich noch meine Anzahlungsrechnungen und Abschlussrechnungen von AECO bezahlen?

    Ja, Sie müssen die Energie bezahlen, die sie genutzt haben. Im Falle einer Nichtzahlung gilt weiterhin das Inkassoverfahren.

     

    Werden den Kunden, die zu viel angezahlt haben, die Kosten rückerstattet?

    Ja. Ab dem Moment, wo der neue Lieferant Ihr Kundenkonto aktiviert hat, wird AECO den Schlusszählerstand erhalten, eine Abrechnung aufstellen und eine Abschlussrechnung oder eine Abschlussgutschrift ausstellen. Sollte das Kundenkonto ein Saldo zu seinen Gunsten anzeigen, wird AECO dem Kunden das Saldo schnellstmöglich erstatten.

     

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Rechnung von AECO. An wen kann ich mich wenden?

    Fragen bezüglich Ihrer Rechnungen können Sie direkt an AECO (service@aeco.be) richten. Gegebenenfalls müssen Sie sich mit Beschwerden bezüglich Ihrer Rechnung zuerst an AECO wenden. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Beschwerde beim Energie-Ombudman einreichen.

     

    Ich habe einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen, welcher nach dem 18.03.2022 in Kraft tritt.

    In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren neuen Energielieferanten und bitten Sie ihn, den neuen Energievertrag bereits am 19.03.2022 zu starten.

     

    Ich habe einen Vertrag mit AECO abgeschlossen und dieser tritt am oder nach dem 18.03.2022 in Kraft.

    Dieser Vertrag wird annulliert und Sie werden bei Ihrem aktuellen Lieferanten bleiben.

     

    Ich profitiere aktuell von einem Sozialtarif bei AECO. Kann ich diesen beibehalten?

    Ja (unter der Voraussetzung, dass Ihr Anrecht auf den Sozialtarif im März 2022 noch gültig ist), aber die Anwendung des Sozialtarifs wird nicht unmittelbar aktiv; es dauert bis die Angaben zwischen den Behörden und dem Ersatzlieferanten bzw. dem neuen Lieferanten Ihrer Wahl ausgetauscht wurden. Der Sozialtarif wird dann rückwirkend ab dem 18.03.2022 angewandt werden.

     

    Ich habe nach dem 18.03.2022 einen neuen Gasvertrag abgeschlossen. Muss ich etwas unternehmen?

    In diesem Fall brauchen Sie keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.

     

    Sind die Genossenschaften Clean Power Europe SCE und Energie 2030 Gen.m.b.H in diesem Zusammenhang betroffen?

    Die Firma Energie 2030 Agence SA, die unter dem Handelsnamen AECO als Strom- und Gaslieferant bisher aktiv war, ist ein unabhängiges Unternehmen. Die Genossenschaften sind also nur indirekt als Partner betroffen von der Einstellung der Aktivitäten. Lediglich die Mitglieder, die auch über einen Energievertrag mit AECO verfügten, müssen einen neuen Energielieferanten suchen. Etwaige Vorteile von denen Mitglieder als Energiekunden von AECO profitieren konnten, sind leider nicht übertragbar auf einen neuen Energievertrag.

     

    Wie kann ich aus der Genossenschaft austreten?

    Die Aktiengesellschaft Energie 2030 war unter dem Namen AECO als Energielieferant tätig, während die Genossenschaften Energie 2030 und Clean Power Europe SCE als Energieproduzenten aktiv sind, völlig unabhängig in buchhalterischer sowie juristischer Hinsicht.

    Ihre Investition in unsere Genossenschaften bleibt ökologisch und finanziell interessant. Sie haben aber das Recht, eine Austritt zu beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Austrittsabfindung nur erfolgen kann, wenn keine Schulden gegenüber der Genossenschaft oder ihren Partnern bestehen.

    Sie können das Austrittsformular bei Ihrer Genossenschaft oder bei AECO beantragen. Bitte senden Sie dann das Formular ausgefüllt und unterzeichnet direkt an die Genossenschaft zur Bearbeitung (für Clean Power Europe SCE an info@cleanpowereurope.eu und für die Genossenschaft Energie 2030 an info@energie2030.com).

     

    Hier unsere neuen Öffnungszeiten:

    Von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

    Wir sind per E-Mail an service@aeco.be erreichbar.

  • Wenn Sie eine Abrechnung in Frage stellen, nähere Informationen benötigen oder bei einer Reklamation, nehmen Sie bitte immer zuerst mit Ihrem Energieversorger Kontakt auf. Dieser ist sicher bemüht, Ihnen weiterzuhelfen.

    Sollten Sie jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder keine Einigung gefunden werden, können Sie den föderalen Mediationsdienst für Energie auf schriftlichem Wege zu Rate ziehen:

     

    Ombudsdienst Energie, Boulevard du Roi Albert II 8, boîte 6, 1000 Brüssel

    plainte@mediateurenergie.be

    Tel.: +32 (0)2 211 10 60

    Fax: +32 (0)2 211 10 69

     

    Der Mediationsdienst kann erst dann eingreifen, wenn Sie vorab erste Schritte mit Ihrem Lieferanten unternommen haben.

  • Grundsätzlich müssen Rechnungen zeitig bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden.

    Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, warten Sie nicht zu lange, um unnötige Mahngebühren zu vermeiden und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Kundenservice auf: service@aeco.be

    Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Zahlungsplan.

    Sollten Ihre Schwierigkeiten von längerer Dauer sein, kann es sehr hilfreich sein, mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Ihrer Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dort hilft man Ihnen eventuell, den Sozialtarif zu erhalten oder Lösungen zu finden zur Begleichung aller Schulden. Auch ein Schuldenvermittler kann Ihnen weiterhelfen.

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